Antrag - 2022/AN/3101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Jahresabschlüsse 2012

 

  1. Die Jahresabschlüsse der städtebaulichen Sondervermögen

I. Stadtumbau Ost Dierkow

II. Stadtumbau Ost Toitenwinkel

III. Stadtumbau Ost Groß Klein

IV. Stadtumbau Ost Schmarl

V. Stadtumbau Ost Evershagen

VI. Soziale Stadt Dierkow

VII. Soziale Stadt Toitenwinkel

VIII. Soziale Stadt Groß Klein

IX. Soziale Stadt Schmarl

der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum 31. Dezember 2012 werden mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk gemäß den Prüfungsberichten des Rechnungs-prüfungsamtes vom 25. Januar 2022 festgestellt.

 

  1. Der Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet Stadt-zentrum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum 31. Dezember 2012 wird mit den Einschränkungen gemäß dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 25. Januar 2022 festgestellt.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt:

Nr. 1

Gemäß § 60 KV M-V Abs. 5 Satz 1 KV M-V hat die Bürgerschaft über die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse zu beschließen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresabschlüsse der städtebaulichen Sonderver-mögen zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG M-V geprüft, die Ergebnisse in seinen Prüfungsberichten und seinen abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und für folgende Sondervermögen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

I. Stadtumbau Ost Dierkow

II. Stadtumbau Ost Toitenwinkel

III. Stadtumbau Ost Groß Klein

IV. Stadtumbau Ost Schmarl

V. Stadtumbau Ost Evershagen

VI. Soziale Stadt Dierkow

VII. Soziale Stadt Toitenwinkel

VIII. Soziale Stadt Groß Klein

IX. Soziale Stadt Schmarl

Für das städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet Stadtzentrum wurde ein ein-geschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Grund hierfür ist im Wesentlichen, dass Konten, die im Zusammenhang mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) stehen, nicht vollständig in das städtische Rechnungswesen überführt wurden. Eine Korrektur der Feststellungen ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Jahresabschluss 2013 erfolgt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entsprechen die Jahresabschlüsse und die den Jahresabschlüssen erläuternden Anlagen mit Ausnahme der genannten Einschränkungen den Vorschriften des § 60 KV M-V, der §§ 24 bis 48 und §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der städtebaulichen Sondervermögen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent-lich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. März 2022 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 19. Januar 2022 zu empfehlen.

Nr. 2

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Bürgerschaft mit der Feststellung der Jahres-abschlüsse in einem gesonderten Beschluss auch darüber zu entscheiden, ob dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt wird.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Bürgerschaft ent-gegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 9. März 2022 beschlossen, der Bürgerschaft die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 zu empfehlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Chris Günther

Vorsitzende Rechnungsprüfungsausschuss


 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.03.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen