Beschlussvorlage - 2022/BV/2988

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die 2. Fortschreibung der „Rahmenkonzeption zur Familienbildung 2022 ff. der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“. Die Rahmenkonzeption bildet die Grundlage aller Leistungsangebote im Bereich der Familienbildung in der HRO.

 

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Beschlussvorschriften:
§§ 1,16, 79 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse:

0374/04-BV vom 29.06.2004

2015/BV/1360 vom 01.12.2015
 

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Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) der HRO hatte sich bereits 2004 mit dem Beschluss des Rahmenkonzeptes der Eltern- und Familienbildung (BV 0374/04) für die Notwendigkeit der Familienbildung als einen wesentlichen Bestandteil der Jugendhilfe in Rostock positioniert. Mit dem Rahmenkonzept wurde der Weg für die rechtliche, fachliche und finanzielle Verankerung der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII für die Hansestadt Rostock konkretisiert. Auf der Grundlage des Beschlusses des JHA vom 29.06.2004 werden drei Träger der Familienbildung nach § 16 SGB VIII von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gefördert. Die Angebote der Familienbildung werden zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht in den Regionen Nordwest, Nord, Nordost und Mitte vorgehalten und umgesetzt.

 

Die vorliegende „Rahmenkonzeption zur Familienbildung 2022 ff. in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ ist die 2. Fortschreibung der 2004 erarbeiteten „Rahmenkonzeption Eltern- und Familienbildung“ (1. Fortschreibung 2015) und zugleich Ergebnis langjähriger praktischer Erfahrungen vor dem Hintergrund stetiger gesellschaftlicher Veränderungen. An der 2. Fortschreibung beteiligt waren die Leistungserbringer der Familienbildung in Rostock. Am 25.10.2021 erfolgte der Fachdiskurs mit der Planungsgruppe II (§§ 11-14, 16 SBG VIII) als Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zum Leistungsfeld Familienbildung auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 2. Fortschreibung „Rahmenkonzeption zur Familienbildung 2022 ff.“ Hinweise der Planungsgruppe II wurden in die Konzeption eingearbeitet. In die 2. Fortschreibung sind darüber hinaus Erkenntnisse aus der empirischen Erhebung der Landesfachstelle ALFA (Alles Familie – Familie ist alles) 2014 – 2017 zur Familienbildungslandschaft in M-V eingeflossen.

 

Familienbildung zeigt in der vorliegenden Rahmenkonzeption deutlich ihre Potenziale als bedarfsgerechtes präventives und lebensbegleitendes Handlungskonzept in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Familienbildung soll auch weiterhin ein selbstverständlicher Teil der kommunalen Infrastruktur sein, Orte für Begegnungen im Sozialraum schaffen, die Identitätsbildung und Beteiligung fördern sowie die Selbst- und Nachbarschaftshilfe stärken. Familienbildung ist ein wichtiger Baustein der Sozialraumorientierung und Quartiersentwicklung.

 

Als wesentliche Änderungen bzw. Weiterentwicklungen lassen sich benennen:

  • Änderungen im Layout
  • detailliertere inhaltliche Gliederung
  • Neuformulierung der Zielstellungen
  • Anpassung rechtlicher und fachlicher Grundlagen
  • überarbeitete Zielgruppendefinition und Benennung neuer Zielgruppenzugänge
  • Aufnahme neuer Angebotsformen
  • Bedeutung kommunale Verantwortung und Steuerung
  • Erweiterte Kooperationen und Netzwerke
  • Fazit und Ausblick
  • Dokumentationsvorlagen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • gemeinsames trägerübergreifendes Umsetzungskonzept 2022

 

Empfehlung:

Die Rahmenkonzeption zur Familienbildung bildet die Grundlage für die Erarbeitung jährlicher Umsetzungskonzepte der drei Träger der Familienbildung in Rostock in enger Abstimmung mit dem Fachamt. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt nach positiver Votierung am 18.01.2022 den Beschluss der „Rahmenkonzeption zur Familienbildung 2022 ff. der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (2. Fortschreibung)“ durch den JHA.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Auf Basis der “Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der HRO” er-folgt jährlich die Antragstellung durch die jeweiligen Träger für das laufende Projekt. Die HRO entscheidet im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der durch die Bürger-schaft zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Durch die Verwaltung werden die Beschlussvorschläge erarbeitet und dem Jugendhilfeausschuss der HRO zur Beschluss-fassung vorgelegt. Kalkulatorische Kosten, interne Verrechnungen, Rückstellungen sowie investive Maßnahmen sind hier von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. Entsprechend der o.g. Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

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Steffen Bockhahn

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.03.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen