Informationsvorlage - 2022/IV/2972

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Pflegesozialplanung wurde am 12.08.2020 durch die Bürgerschaft beschlossen. Der Bericht stellt fest, dass die Nachfrage nach pflegerischen Versorgungsangeboten erheblich steigen wird.

 

Der Gesetzgeber schreibt die Verantwortung für eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche Versorgungsstruktur dem Land M-V zu. Die Pflegekassen verantworten die Versorgung ihrer Versicherten. Der Kommune obliegt eine Verantwortung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Gleichfalls agiert sie als Motor für die Entwicklung des Systems.

 

Die nachfragegerechte Entwicklung des Pflegemarktes ist insbesondere durch den Personalmangel der Branche beeinträchtigt. Dieser verhindert nicht nur den Ausbau an Angeboten, sondern führt gar zur Minderung von Plätzen im vollstationären Bereich.

Wesentliches Instrument zur Stärkung der pflegerischen Versorgung ist der „Regionale Pflegeausschuss gem. § 8a SGB XI“. Idealtypisch agiert dieses Planungs- und Steuerungs-gremium in direkter Anbindung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration der HRO. Leider konnte der ASGM seit Oktober 2018 keine Teilnahme realisieren. Der Verankerung beider Gremien ist eine hohe Bedeutung beizumessen, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sowie deren Angehöriger zu entwickeln.

Zu ausgewählten Maßnahmen informiere ich Sie wie folgt.

 

I. Umsetzung der Handlungsempfehlungen

 

1.

Handlungsempfehlung 2:

Entwicklung der ambulanten Versorgung

Einzelmaßnahme:

Bildung quartiersbezogener Versorgungsarrangements

Auf Grundlage eines Beschlusses des „Regionalen Pflegeausschusses [..]“ wurde diese Handlungsempfehlungen auf dem 1. Pflegestammtisch der HRO diskutiert. Für und Wider hielten sich innerhalb der Diskussion die Waage. Einig waren sich die Akteur*innen darin, die Idee weiter zu konkretisieren, um Wege und Möglichkeiten zu erarbeiten.

 

 

 

 

2.

Handlungsempfehlung 4:

Kurzzeitpflege

Einzelmaßnahme:

Erweiterung der Kapazitäten

Solitäre Kurzzeitplätze wurden nicht ausgebaut. Der Personalmangel der Branche sowie die erschwerte Refinanzierung einer Investition wirken zu Lasten des Systems.

 

3.

Handlungsempfehlung 10:

Versorgungsnetzwerk

Einzelmaßnahme:

Pflegestammtisch errichten

Der 1. Pflegestammtisch fand am 30.09.21 statt. Unter den Überschriften „Personalbedarf in der Pflege“, „Vernetzte Quartiersversorgung“ und „Ambulante Versorgungsregionen“ wurden drei Thementische durchgeführt. Die Teilnehmenden sprachen sich für eine Etablierung dieses Formates aus. Durch die pandemische Lage ist die Fortsetzung erst für den 03.03.2022 geplant.

 

II. Beschlüsse des „Regionalen Pflegeausschusses nach § 8a SGB XI“

 

Folgende Beschlüsse setzte dieser Ausschuss um.

1.

Handlungsempfehlung 10:

Entwicklung der ambulanten Versorgung

Einzelmaßnahme:

Initiative zur Bildung von Versorgungsregionen

Über eine Initiative zur Bildung von Versorgungsregionen wurde auf dem 1. Pflegestammtisch der HRO am 30.09.2021 beraten.

 

2.

Handlungsempfehlung 12:

Prävention und Quartiersarbeit

Einzelmaßnahme:

Aufsuchende und gesundheitsfördernde Altenhilfestrukturen [..] weiterentwickeln

Die in Lütten Klein erfolgreich erprobte „Aufsuchende Altenhilfe“ wird in den Stadtbereichen „Reutershagen“ sowie „Evershagen“ mit je 20 Wochenstunden umgesetzt. Eine Erhöhung des Stundenanteils in „Reutershagen“ ist bereits geplant.

 

Der Bericht zur „Pflegesozialplanung“ empfiehlt gleichfalls, eine/n „Senioren- bzw. Pflegebeauftragte/n“ einzusetzen. Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl hat eine Vollzeitstelle für die Personalbedarfsplanung angemeldet. Offen ist weiterhin, ob diese zukünftig in den Stellenplan übernommen wird.

Insgesamt formuliert der Bericht zur Pflegesozialplanung 15 übergeordnete Empfehlungen zur Entwicklung des Versorgungssystems, die sich in Teilbereiche gliedern. Der „Regionale Pflegeausschuss“ lädt ein, diese zu diskutieren, gem. § 7 der Geschäftsordnung Beschlussfassungen einzureichen und Ergebnisse mit Nachdruck in die Gremien der Stadtverwaltung zu tragen.

 

III. Zentrale Herausforderungen

Abschließend sind die zentralen Herausforderungen auf Grundlage der Pflege-sozialplanung 2020 skizziert:

 

  1. Ambulante Dienste:

Bis zum Jahr 2030 werden ca. 110 Mitarbeitende mehr in den ambulanten Diensten benötigt, um eine gute Versorgungsstruktur zu erreichen. Bis 2040 erfordert es insgesamt ca. 270 zusätzliche Mitarbeitende im Vergleich zu 2018.

 

  1. Stationäre Versorgung:

Innerhalb der stationären Pflege wird bis 2030 ein Ausbau von ca. 160 weiteren Pflegeplätzen für erforderlich gehalten, bis 2040 steigt der Bedarf auf ca. 520 weitere stationäre Pflegeplätze im Vergleich zu 2018 an.

 

 

  1. Personalsituation

Um die Zielsetzung einer guten Versorgung zu erreichen, ergibt sich für das Gesamtsystem ein zusätzlicher Personalbedarf von ca. 298 Mitarbeitenden bis zum Jahr 2030 und ca. 718 Mitarbeitende bis zum Jahr 2040.

 

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Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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16.03.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben