Beschlussvorlage - 2021/BV/1966
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im TH 73, Amt für Umwelt- und Klimaschutz, im Produkt 53701 Abfallwirtschaft im Ergebnishaushalt in Höhe von 167.986,26 EUR für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.02.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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Empfehlung
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18.02.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
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23.02.2021
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 167.986,26 EUR im Teilhaushalt 73 im Produkt 53701 – Abfallwirtschaft, Konto 52551000 Kostenerstattungen
an private Unternehmen für das Jahr 2020 wird erteilt.
2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 167.986,26 EUR durch die Produktkonten 53702.56253000-Gerichtskosten, 53702.56360000 Öffentlichkeitsarbeit im Produkt Abfallmanagement und 55201.52490170-Ersatzvornahmen im Produkt Gewässerunterhaltung und-aufsicht.
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Die Rechnung für die Entsorgung der Siedlungsabfälle betrifft den Leistungszeitraum Dezember 2020. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um die periodengerechte Zuordnung im Rechnungssystem zu gewährleisten. Das Haushaltsjahr 2020 wird am 28.02.2021 geschlossen. Damit sind Buchungen für das Jahr 2020 ab dem 01.03.2021 nicht mehr möglich.
Sachverhalt:
Die überplanmäßig zu bewilligenden Mittel werden benötigt, um die Bezahlung der Rechnung für die Entsorgung von Siedlungsabfällen in Höhe von 364.230,31 EUR für den Monat Dezember periodengerecht zu verbuchen. Die Fälligkeit der Rechnung liegt im Jahr 2021. Im Deckungskreis stehen nur noch Mittel in Höhe von 196.244,05 EUR zur Verfügung. Die fehlenden Mittel werden im eigenen Teilhaushalt bereitgestellt.
Im Monat Dezember haben sich die Entsorgungsmengen und damit die Kosten für Sperrmüll, die Bio-Tonne und den Grünschnitt im Vergleich zu den Vormonaten erhöht.
Die tatsächlichen Kosten für die Abfallwirtschaft werden im Rahmen der Nachkalkulation für das Jahr 2020 ermittelt und das Ergebnis mit dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft verrechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt 73
Ergebnishaushalt - in EUR -
laufende Nr. EHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
10 |
Summe der ordentlichen Erträge |
23.812.000,00 |
-1.414.961,84 |
|
19 |
Summe der ordent-lichen Aufwendungen |
30.694.561,40 |
671.817,19 |
|
20 |
Ordentliches Ergebnis |
- 6.882.561,40 |
-2.086.779,03 |
|
1. Mehraufwendungen/- auszahlungen
Produkt: 53701 Bezeichnung: Abfallwirtschaft
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
52551000 |
|
|
Bezeichnung Kostenerstattungen an private Unternehmen |
|
|
|
Ansatz |
|
6.683.100,00 |
|
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
|
|
AO |
- |
6.604.227,58 |
|
Aufträge |
- |
|
|
Noch verfügbar |
= |
78.872,42 |
|
Neue Haushaltsüberschreitung |
|
167.986,26 |
|
a) Unabweisbarkeit:
Im Deckungskreis 2030 des Produktes Abfallwirtschaft stehen nur noch Mittel in Höhe von 196.244,05 EUR zur Verfügung. Die Ursache liegt in den rückläufigen Erträgen aus dem Papierverkauf. Der Preis pro Tonne Papier lag im Jahr 2020 rund 70 % unter dem ermittelten Planansatz. Zur Bezahlung einer Rechnung in Höhe von 364.230,31 EUR für die Entsorgung von Siedlungsabfällen für den Monat Dezember ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich.
b) Unvorhersehbarkeit:
Im Monat Dezember haben sich die Entsorgungsmengen für Sperrmüll, die Bio-Tonne und den Grünschnitt im Vergleich zu den Vormonaten erheblich erhöht.
2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 132.500€
Teilhaushalt: 73 Produkt: 53702 Bezeichnung: Abfallmanagement
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Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
56253000 |
|
|
Bezeichnung Gerichts-, Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzierkosten usw. |
|
|
|
Ansatz |
|
132.500,00 |
|
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
0,00 |
|
AO |
- |
0,00 |
|
Aufträge |
- |
0,00 |
|
Bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
0,00 |
|
Noch verfügbar |
= |
132.500,00 |
|
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
132.500,00 |
|
Begründung der Deckung:
Der Rechtsstreit zur Umsatzsteuerforderung des Finanzamtes Hamburg zur Vergleichs-vereinbarung zwischen der HRO und Veolia (vormals EVG) ist beendet. Laut Gerichtsurteil sind die Kosten Verfahrens durch den Kläger zu tragen.
3. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 24.100€
Teilhaushalt: 73 Produkt: 53702 Bezeichnung: Abfallmanagement
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Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
56360000 |
|
|
Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit |
|
|
|
Ansatz |
|
36.500,00 |
|
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
0,00 |
|
AO |
- |
12.400,00 |
|
Aufträge |
- |
0,00 |
|
Bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
0,00 |
|
Noch verfügbar |
= |
24.100,00 |
|
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
24.100,00 |
|
Begründung der Deckung:
Die geplanten Mittel für Öffentlichkeitsarbeiten konnten aufgrund der coronabedingt ausgefallenen Veranstaltungen nicht wie geplant in Anspruch genommen werden.
4. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/-auszahlungen i.H.v. 11.386,26€
Teilhaushalt: 73 Produkt: 55201 Bezeichnung: Gewässerunterhalt. u –aufsicht
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Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
52490170 |
|
|
Bezeichnung |
|
|
|
Ansatz |
|
18.000,00 |
|
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
0,00 |
|
AO |
- |
2.030,08 |
|
Aufträge |
- |
0,00 |
|
Bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
0,00 |
|
Noch verfügbar |
= |
15.969,92 |
|
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
11.386,26 |
|
Begründung der Deckung:
Die Inanspruchnahme der Mittel hängt von der Anzahl und den damit verbundenen Einsätzen ab. Bei Verunreinigungen an Gewässern ist die HRO zur Beseitigung der Schäden gesetzlich verpflichtet.
X |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
X |
liegen nicht vor.