Beschlussvorlage - 2020/BV/1520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. für das Projekt „Jugendinitiative Outsider“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis  31.12.2020 in Höhe von 28.420,00 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 28.920,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haus-haltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.

 

Die Jugendeinrichtung „Outsider“ wird seit dem 01.05.2004 von einer Jugendinitiative organisiert. Seit Januar 2013 hat die Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. die haushaltsrechtliche Bearbeitung sowie die fachliche Begleitung und Anleitung der Jugendinitiative übernommen. In diesem Projekt agieren junge Menschen selbstverant-wortlich. Die Jugendinitiative bietet zuverlässig fest verankerte und etablierte Aktionen für den Sozialraum an. Die Zielgruppe sind insbesondere  junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die in ihrer Verantwortungsübernahme und in Selbstorganisation gestärkt werden. Durch den Clubrat werden die Interessen der jungen Menschen vertreten.

 

Das Projekt wird mit Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

28.820,00 EUR

Eigenmittel

400,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

28.420,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

28.420,00 EUR

Der Eigenanteil des Trägers beträgt im Haushaltsjahr 2020 1,39%.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

29.320,00 EUR

Eigenmittel

400,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

28.920,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

28.920,00 EUR

Der Eigenanteil des Trägers beträgt im Haushaltsjahr 2021 1,36%.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwal-tungskosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                      Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

28.420,00 EUR

 

 

2020

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

28.420,00 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

28.920,00 EUR

 

 

2021

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

28.920,00 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung   

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen