Antrag - 2020/AN/0986
Grunddaten
- Betreff:
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Präsidentin der Bürgerschaft
Wahl der/ des 2. stellvertretenden Vorsitzenden des BUGA-Ausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.05.2020
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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BUGA-Ausschuss
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Entscheidung
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20.05.2020
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24.06.2020
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Beschlussvorschriften:
§ 36 Abs. 4 Kommunalverfassung MV
§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Nach § 36 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV ist die oder der Vorsitzende des Ausschusses sowie zwei Personen, die sie oder ihn vertreten, in der ersten Sitzung nach der Neubildung des Ausschusses zu wählen.
Gem. § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt jeder Ausschuss aus seinen Reihen eine 2. stellvertretende Vorsitzende oder einen 2. stellvertretenden Vorsitzenden.