Stellungnahme - 2020/BV/0712-30 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

 

1.  Im Stellenplan 2020/2021 sind absolut nur ca. 48 Stellen (VZÄ) neu geplant. Die 143 Stellen, die in dem Antrag genannt sind, betreffen auch Entfristungen bereits vorhandener Stellen. Diese Stellen sind bereits besetzt, d.h. die Entfristungen führen nicht zu einer Erhöhung der derzeitigen Personalkosten.

 

2. Die Änderung der Verwaltungsstruktur, die mit der Organisationsverfügung 11/2020 begann, wird nicht zu einem signifikanten Stellenzuwachs führen. Nach derzeitigem Verfahrensstand sind die Strukturveränderungen stellenneutral, d.h. mit den vorhandenen Stellen umsetzbar (z.B. durch die Verlagerung von Stellen).

 

3. Die Stellenzuwächse sind für folgende Organisationseinheiten in einem langen Personalentwicklungsprozess (z.B. PEP-Gespräche mit den Fachämtern) vorgesehen:

 

              Büro des Oberbürgermeisters,

              Hauptamt,

Stadtamt,

Amt für Schule,

Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt,

Amt für Jugend, Soziales und Asyl,

Gesundheitsamt,

Bauamt,

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Amt für Mobilität,

Tiefbauamt

 

Die Bedarfsanmeldungen in den vorgenannten Ämtern haben unterschiedlichste Gründe.

 

Ein Teil der neuen Stellen folgen bereits gefassten Beschlüssen der Bürgerschaft

(z. B. Bürgerbeteiligung, Medienentwicklungsplan, Feuerwehrbedarfsplan).

 

Andere Stellen folgen dringenden Bedarfen, die durch steigende Fallzahlen

(GruSi, Schulsekretärinnen, Hallenwarte) oder geänderte Fallzahlenschlüssel (z. B. Fallmanager im SGB VIII) notwendig werden.

 

Weitere Stellen sind infolge konnexitätsrelevanter Gesetzesänderungen erforderlich (z.B. Bundesteilhabegesetz BTHG).

 

Ergänzend sollen Stellen eingerichtet werden, die für bestimmte Projekte vorgesehen sind

(z.B. BUGA 2025) und Ergebnisse von arbeitsorganisatorischen Untersuchungen folgen.

Hier sind u.a. die Digitalisierung und verbesserte Ausstattung mit IT – Fachpersonal in der Verwaltung gemeint.

 

Fazit:

Die Anträge würden in großen Teilen der Verwaltung dazu führen, dass keine Arbeitsfähigkeit und ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung mehr gegeben ist.

 

Die Verwaltung ist sich der Herausforderung bewusst, die die Anträge beschreiben. Bereits mit der Organisationsverfügung 26/2019 wird - aufgrund des begrenzten Personalkostenbudgets - gewährleistet, dass absolut gesehen der Personalbestand nicht wesentlich steigt. 

 

 

Erläuterung des oben genannten Stellenzuwachses von ca. 48 Stellen (VZÄ):

Im vorliegenden Entwurf des Stellenplanes 2020/2021 ist für den Stellenplan 2019 eine Gesamtanzahl von 2471,56 VZÄ ausgewiesen (im Vorbericht). Unter Beachtung der Änderungsliste für den Stellenplan 2020/2021, ist für den Stellenplan 2021 eine Anzahl von 2519,36 VZÄ ausgewiesen. Die Differenz der Jahre 2019 zu 2021 beträgt + 47,80 VZÄ.

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.04.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben