Änderungsantrag - 2020/AN/0895-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Hauptausschuss beauftragt den Oberbürgermeister gem. § 35 Abs. 2 Satz 4 KV MV anstelle der Bürgerschaft, zum geeigneten Zeitpunkt einen Vorschlag für ggf. erforderliche ergänzende Hilfen neben den Hilfen von Bund, Land und Kommune zu unterbreiten..

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Sachverhalt:

 

Derzeit ist die Effektivität bereits bestehender Hilfen noch nicht absehbar, ebenso wenig wie die Auflage evtl. weiterer Hilfen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Bestandteil der zu erarbeitenden BV

 

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Beschlüsse

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14.04.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen