Anfrage der Fraktion - 2019/AF/0580

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Wie durch Finanzsenator Müller-von Wrycz Rekowski angekündigt, soll der Doppelhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2020/21 im Frühjahr 2020 vorgelegt und beschlossen werden. Bis zur Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde befindet sich die HURO dementsprechend in der vorläufigen Haushaltsführung. Laut BV 2019/BV/0453  sind zur Realisierung der Durchführung der BUGA 2025 umfangreiche Baumaßnahmen zu realisieren, die rechtzeitige Planungen erforderlich machen. Vorgeschaltet sollen Planungs- bzw. Realisierungswettbewerbe nach EU-weiter Ausschreibung erfolgen.

 

Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Planungsschritte zur Vorbereitung der BUGA 2025 werden bis zur Vorlage des Haushaltes 20/21 eingeleitet bzw. umgesetzt werden?

2. Welche Ausgaben und Verpflichtungen sind mit diesen Schritten verbunden (z. B. in Bezug auf Realisierungswettbewerbe)?

3. Wann ist die so genannte Leitentscheidung der Bürgerschaft zur Durchführung der BUGA 2025 in Rostock geplant?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung für geplante Ausgaben zur Vorbereitung einer BUGA?

5. Die HURO soll sich in Höhe von 15 Mio. Euro an den Baukosten für ein Landesarchäologiemuseum beteiligen. Mehrfach wurde darüber berichtet. Wann ist ein entsprechender Beschluss der Bürgerschaft geplant?

6. Einerseits sind hohe städtische Ausgaben für eine BUGA und eine dazugehörige BUGA GmbH vorgesehen, andererseits soll aus finanziellen Gründen die Neubeschaffung von Straßenbahnen zeitlich verschoben werden und ein Einstellungsstopp für städtisches Personal erfolgen. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären?

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Beschlüsse

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22.01.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben