Änderungsantrag - 2018/AN/4107-04 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD)
Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich an Mieter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.11.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
29.11.2018
| |||
●
Unterbrochen
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2018
| |||
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
10.01.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
11.12.2018
| |||
|
15.01.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
30.01.2019
|
Damit lautet die geänderte Fassung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass die Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzendes Mieter/innen) sowie deren Angehörige nach 20 Abs. 5 VwVfG zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohnungsanlagen zu prüfen.
Begründung:
Der Kreis der Käufer soll um die nächsten Angehörigen erweitert werden.
Angehörige im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes § 20 Absatz 5 sind:
| 1. | der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, |
| 2. | der Ehegatte, |
| 2a. | der Lebenspartner, |
| 3. | Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, |
| 4. | Geschwister, |
| 5. | Kinder der Geschwister, |
| 6. | Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, |
| 6a. | Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner, |
| 7. | Geschwister der Eltern, |
| 8. | Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). |