Antrag - 2018/AN/4202
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.11.2018
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.11.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2018
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.12.2018
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30.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.12.2018
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die folgenden Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik:
- Als Normalarbeitsverhältnis in der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt die unbefristete Beschäftigung.
- Im Stellenplan als „unbefristet“ ausgewiesene Stellen sind auch unbefristet zu besetzen.
- Befristungen sind auf das zwingend erforderliche Maß zu reduzieren, sie bedürfen eines Sachgrundes.
Ausnahmen von den Punkten 2 und 3 bedürfen des Einvernehmens mit dem zuständigen Personalrat und ab Vergütungsgruppe E/A 13 des Einvernehmens mit dem Personalausschuss der Bürgerschaft.
Sachverhalt:
Der Antrag möchte die Zielsetzung/Beschlussfassung aus 2018/AN/4045 (keine sachgrundlose Befristungen) um Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik erweitern, da Befristungen ohne Sachgrund nur ca. 1 % der derzeitig Beschäftigten betreffen.
Ob eine Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt, ist für die Problematik der Befristung selbst zweitrangig. Derzeit sind ca. 10 % der Beschäftigten befristet.
Das Interesse der Beschäftigten besteht hauptsächlich in langfristig abgesicherten Arbeitsverhältnissen, d.h. in unbefristeter Beschäftigung. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels liegt dies auch im Interesse der Stadtverwaltung.
Die beantragten Grundsätze sichern ein Dauerarbeitsverhältnis stärker ab als bisher, ohne der Verwaltung Handlungsspielräume zu entziehen.
11.12.2018 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die folgenden Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik:
1.Als Normalarbeitsverhältnis in der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt die unbefristete Beschäftigung.
2.Im Stellenplan als „unbefristet“ ausgewiesene Stellen sind auch unbefristet zu besetzen.
3.Befristungen sind auf das zwingend erforderliche Maß zu reduzieren, sie bedürfen eines Sachgrundes.
Ausnahmen von den Punkten 2 und 3 bedürfen des Einvernehmens mit dem zuständigen Personalrat und ab Vergütungsgruppe E/A 13 des Einvernehmens mit dem Personalausschuss der Bürgerschaft.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 3 |
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Dagegen: | 1 |
| Empfohlen | X |
Enthaltungen: | 7 |
| Nicht empfohlen |
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