Antrag - 2018/AN/4107
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD)
Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich an Mieter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.10.2018
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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06.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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25.10.2018
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29.11.2018
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.11.2018
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05.12.2018
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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10.01.2019
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2018
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15.01.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2019
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzende Mieter/innen) zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohneigentumsanlagen zu prüfen.
Begründung:
Die Begründung von Wohneigentum durch Mieter/innen soll auch künftig möglich sein. Die Veräußerung der Wohnungen der 100% kommunalen Tochter zur reinen Kapitalanlage wird künftig nicht mehr erfolgen, da diese damit zu Spekulationsobjekten werden. Durch den Verkauf werden bei den Bewohner/innen berechtigte Ängste vor Kündigungen und Mietsteigerungen ausgelöst.
Da die „anprivatisierten“ Bestände einen erhöhten Verwaltungsaufwand und Kosten begründen, ist der Rückerwerb zu prüfen.
06.11.2018 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzende Mieter/innen) zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohneigentumsanlagen zu prüfen.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
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Dagegen: | 3 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
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30.01.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzende Mieter/innen) zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohneigentumsanlagen zu prüfen.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4107-05 (ÄA) (s. TOP 8.3.4)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2018/AN/4107:
Regelungen zu Wohnungsverkäufen der WIRO
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass:
1. Wohnungsverkäufe nur im Ausnahmefall erfolgen sollen,
2. Wohnungsverkäufe der WIRO vorrangig an Mieter bzw. deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVerfG erfolgen sollen. Diesen ist bei einem Verkauf zuerst ein Wohnungskauf anzubieten,
3. bei einem Verkauf von Wohnungen an sonstige Dritte folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
- den Mietern und ihren Angehörigen ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen,
- Sicherung eines erhöhten Mieterschutzes durch Aufnahme einer Klausel
in den Kaufvertrag bezüglich des Verzichts auf Eigenbedarf und Kündigung
wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung,
- vorrangiger Verkauf an Genossenschaften,
- Sonstige Erwerber dürfen maximal drei Wohnungen pro Jahr von der WIRO erwerben.
Abweichungen von diesen Regelungen kann der Gesellschaftervertreter, nach vorheriger Zustimmung durch den Hauptausschuss, seine Zustimmung erteilen.