Informationsvorlage - 2018/IV/3758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss der Bürgerschaft hat am 19.10.2017 festgelegt, dass dem Ausschuss durch die Stadtverwaltung vierteljährlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet werden soll.

 

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage die Berichterstattung der VTR GmbH zum 1. Quartal 2018 übergeben.

 

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der am 25.10.2017 von der Geschäftsführung aufgestellten und von der Gesellschafterversammlung am 30.11.2017 beschlossene Wirtschaftsplanung für das Jahr 2018. 

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 31.03.2018 einen Wert von -1.109 TEUR. Damit ergibt sich eine negative Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 887 TEUR. Ursache der Abweichung sind die gegenüber dem Planansatz kleinere Betriebsleistung (- 1.024 TEUR) und ein um 137 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

 

Die im Vergleich zum Planansatz kleinere Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die fehlende Auflösung des Sonderpostens (- 88 TEUR), den höheren Umsatzerlöse aus Theaterkartenverkauf (+ 44 TEUR), nicht vereinnahmte Erstattungen aus Nutzungsvereinbarung (-164 TEUR), der Zuschusszahlungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (+ 100 TEUR) sowie den noch nicht gezahlten Zuschüssen des Landes (- 927 TEUR). Der Fördermittelbescheid des Landes ist im Betrachtungszeitraum noch nicht bestandskräftig gewesen. Es bestand Klärungsbedarf.

 

Der geringe Betriebsaufwand ist bei Plan–Ist–Vergleich insbesondere auf die Ergebnisse bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 114 TEUR), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 180 TEUR), dem Personalaufwand (+ 45 TEUR) und den Abschreibungen  (- 116 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 31.12.2018 in Höhe von 0 TEUR erwartete Jahresüberschuss berücksichtigt die teilweise Auflösung der Rückstellung zur Optimierung der Umstrukturierung (150 TEUR), die aus nicht benötigten Vorjahreszuschüssen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Grundlage der Zielvereinbarung gebildet wurde. Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock tatsächlich zahlungswirksam wird im Jahr 2018 deshalb nicht ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 8.550 TEUR sondern nur 8.400 TEUR.

 

in Vertretung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.06.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben