Änderungsantrag - 2018/AN/3656-04 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung)
Passivhausstandard für Bauvorhaben städtischer Unternehmen und auf städtischen Flächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.05.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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15.05.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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16.05.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. Im Rahmen des Bündnisses für Wohnen, Arbeitsgruppe Energieeffizienz, mit der WIRO
GmbH zu vereinbaren, dass von den geplanten Bauvorhaben in der Kuphalstrasse, 18069
Rostock, ein Block im Passivhausstandard errichtet wird.
2. In Informationsveranstaltungen in der Bürgerschaft gemeinsam mit der WIRO und
privaten Investoren, die bereits Erfahrungen im Passivhaus-Sektor gesammelt haben,
wird dann ein Vergleich folgender Parameter vorgenommen:
- Baukosten
- Betriebskosten
- Energieverbrauch
- Wohnqualität
- Gewinn für die Umwelt
Gleichzeitig sind die Standortfaktoren der Städte Frankfurt am Main und Freiburg
einerseits und Rostock andererseits miteinander zu vergleichen.
Diese Informationsveranstaltungen sollten auch für eine intensive Öffentlichkeitsarbeit
genutzt werden.
3. Der Oberbürgermeister legt der Bürgerschaft im April 2019 eine Beschlussvorlage zum
Passivhausstandard für Bauvorhaben vor,
∙ mit der die WIRO GmbH beauftragt wird, zukünftige Bauvorhaben überwiegend
nach Passivhausstandard zu errichten.
∙ nach der ein Konzept zu erarbeiten ist, dass bei Verkauf von kommunalen
Grundstücken zum Zweck der Errichtung von Wohn- oder Bürogebäuden
sichergestellt wird, dass bei Planung und Realisierung des Bauvorhabens der
Passivhausstandard verwendet wird.
∙ mit der das Amt für Stadtplanung beauftragt wird, bei der Bebauungs- und
Flächennutzungsplanung grundsätzlich die Infra- und Gebäudestruktur zur
Einhaltung des Niedrigstenergiestandards gemäß der EU-Richtlinie 2010/31/EU
zu berücksichtigen.