Beschlussvorlage - 2017/BV/3099
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenstellung für die Beauftragung eines externen Sachverstands zu der Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.10.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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05.10.2017
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●
Erledigt
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|
Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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10.10.2017
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.10.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Aufgabenstellung (Anlage1) für die Beauftragung eines externen Sachverstands zu der Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung in Rostock sowie dem dazugehörigen Arbeitsprozess.
Der Leitfaden ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2016/AN/1692 Leitfaden zur Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung
Sachverhalt:
Im Mai 2016 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Erstellung eines „Leitfadens für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung“ (2016/AN/1692).
Im Ergebnis der Prüfung von möglichen Verfahren zur Erstellung eines Leitfadens ist eine externe Beauftragung beschlossen worden.
Um die Aufgabenstellung für die Ausschreibung zu erstellen, sind 2017 neben diversen Gesprächen (u.a. mit den Fraktionen) vor allem zwei öffentlichkeitswirksame „Bürgerforen“ durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Bürgerforen sind unter rostock.de/stadtentwicklung veröffentlicht worden.
Im Ergebnis dieser Beteiligung ist die Aufgabenstellung für die Ausschreibung der Erstellung des Leitfadens entstanden.
Nach dem Beschluss der Aufgabenstellung wird die Ausschreibung und Vergabe der Leistung zeitnah erfolgen.
Der tatsächliche Umfang des Leitfadens und seine Form, einschließlich der Rechtsform (Leitfaden oder Satzung), sind ein Ergebnis des Arbeitsprozesses.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt:51103Bezeichnung: Städtebauliche Sanierungs-
und Entwicklungsplanung
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2017 | 56255010/Aufwendungen für die Erstellung von B-Plänen, Städtebaulichen Planungen, Landschaftsplanungen |
| 20.000,00 |
|
|
2017 | 76255010/Auszahlungen für B-Pläne, Städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
|
|
| 20.000,00 |
2018 | 56255010/Aufwendungen für die Erstellung von B-Plänen, Städtebaulichen Planungen, Landschaftsplanungen |
| 40.000,00 |
|
|
2018 | 76255010/Auszahlungen für B-Pläne, Städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
|
|
| 40.000,00 |
2019 | 56255010/Aufwendungen für die Erstellung von B-Plänen, Städtebaulichen Planungen, Landschaftsplanungen |
| 10.000,00 |
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|
2019 | 76255010/Auszahlungen für B-Pläne, Städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
|
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| 10.000,00 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,1 kB
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|||
3
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(wie Dokument)
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48 kB
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05.10.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen
„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der Herausforderung
stehen, Projekte im Bereich der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Stadtentwicklung
zu realisieren."
wird geändert in:
„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der
Herausforderung stehen, Projekte einer nachhaltigen und ganzheitlichen Entwicklung der Stadt, wie in sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereichen der Stadtentwicklung zu konzipieren und zu realisieren."
Begründung:
Stadtentwicklung umfasst auch die Bereiche Kultur, Verkehr, Bildung, Sport,
Denkmalschutz u. a. und sollte nicht, wie in der BV formuliert, eingegrenzt werden.
Die Begriffsdefinition z. B. für sozial ist in Nachschlagewerken nicht eindeutig und kann
nicht automatisch auf o. g. Bereiche ausgedehnt werden. Nachhaltigkeit sollte generelles
Gebot sein und erfordert auch vorausschauend zu agieren, also zu konzipieren.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
2. Punkt 1.2. Durchführung / Moderation
2. Anstrich
„Vor- und Nachbereitung (inkl. einer Dokumentation) sowie Moderation [...]"
wird geändert in:
„Vor- und Nachbereitung (inkl. einer Dokumentation) sowie externe Moderation [...]"
Begründung:
Wahrung des Neutralitätsprinzips, wie es zum Bürgerforum am 3. Juli bereits zum Ausdruck
kam.
3. Anstrich
„Durchführung von Expertengesprächen mit der Verwaltung, der Politik sowie der Öffentlichkeit
◦ min. 8 Gespräche […]"
wird geändert in:
„Durchführung von Expertengesprächen mit der Verwaltung, der Politik sowie der
Öffentlichkeit
◦ min. 8 Zusammenkünfte [...]"
Begründung:
Der Begriff Zusammenkünfte lässt offen, in welcher Form die jeweiligen Treffen erfolgen.
Besonders bei der Einbeziehung der jungen Generation (u. a. Stadtjugendring, Jugendforum)
und von Menschen mit Behinderungen oder im höheren Lebensalter erscheint es sinnvoll,
keine Form festzulegen, um ggf. andere Beteiligungsformen als ein Gespräch zu
ermöglichen (wie z. B. Ideenwerkstätten, E-Partizipation usw.).
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
|
3. Punkt 1.4. Erfassung und Sichtung des vorliegenden Materials
wird um einen Punkt ergänzt:
k. Leitlinien/Satzungen anderer Kommunen mit entsprechend guten Erfahrungen (z. B.
Heidelberg, Potsdam, Erfurt)
Begründung:
Auf die Erfahrungen anderer Kommunen zurückzugreifen, kann Fehler verhindern.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
|
Danach wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt:
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
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10.10.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Aufgabenstellung (Anlage1) für die Beauftragung eines externen Sachverstands zu der Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung in Rostock sowie dem dazugehörigen Arbeitsprozess.
Der Leitfaden ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | - |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
|
11.10.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Aufgabenstellung für die Beauftragung eines externen Sachverstands zu der Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung in Rostock sowie dem dazugehörigen Arbeitsprozess.
Der Leitfaden ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlage:
überarbeitete Aufgabenstellung
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|