Beschlussvorlage - 2017/BV/2878

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt den neu gefassten Gesellschaftsvertrag der Zoologischer Garten Rostock GmbH (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Punkt 10 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2010/BV/1203

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock ist mit 99,56 % an der Zoologischer Garten Rostock GmbH beteiligt. Weitere Gesellschafter sind:

 

Gesellschaft der Freunde und Förderer des Zoos Rostock e.V. mit 0,40 %

Herr Mathias Welke mit 0,04 %.

 

Mit der Novellierung der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern 2012 und den Anforderungen gemäß § 73 ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages zwingend erforderlich.

 

Der Gesellschaftsvertrag wurde mit Beschluss der Bürgerschaft 2010/BV/1203 zuletzt überarbeitet.

 

Im vorliegenden Entwurf wurde insbesondere der Gegenstand des Unternehmens im § 2 und im § 3 „Selbstlosigkeit“ aktualisiert und in Abstimmung mit dem Finanzamt Rostock die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft damit klärend geregelt.

 


Der Gesellschaftsvertrag wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert:

 

  • Die §§ 8 bis 12 – Abtretung, Einbeziehung von Geschäftsanteilen; Tod eines Gesellschafters Kündigung und Abfindung - sind im Entwurf unter dem Abschnitt VII „Geschäftsanteile“ geregelt.
  • Die Rechte und Pflichten der Organe der Gesellschaft, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates werden unter §§ 6-12 komprimiert dargestellt.

 

Der Aufbau des Gesellschaftsvertragsentwurfes entspricht im Wesentlichen den bereits durch die Bürgerschaft beschlossenen Gesellschaftsverträgen der kommunalen Unternehmen der Hansestadt Rostock in Anpassung der Anforderungen aus der Novellierung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.

 

Der vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Zoologischer Garten Rostock GmbH diskutiert und beraten. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat zugestimmt.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Synopse verwiesen, um die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung verständlicher nach zu vollziehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.10.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen