Beschlussvorlage - 2016/BV/2183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt „Hanse Produktionsschule“, gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017– 31.12.2017 in Höhe von 76.283,67 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden. Einzelfallbezogen werden in diesem Angebot Unterstützungsleistungen vorgehalten, die die Erlangung einer beruflichen Reife oder Ausbildungsreife sowie die Vermittlung in Ausbildung/Beruf zum Ziel haben.

 

Die Zuwendung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern an den Träger Jugendhilfe Stadt und Land e.V. erfolgt aus dem ESF-OP des Landes M-V, Förderperiode 2014-2020, mit dem Ziel der Eingliederung junger Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen in Ausbildung oder Beruf. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass eine örtliche Mitfinanzierung von mindestens 40 v. H. der Gesamtausgaben erbracht wird.

 

Die örtliche Finanzierung des Angebots „Hanse Produktionsschule“ besteht bereits längerfristig aus verschiedenen Institutionen und Rechtskreisen, dem Hanse Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, der Hansestadt Rostock und eben solchen Vertretern aus dem Landkreis Rostock. Zweimal jährlich werden inhaltliche Aspekte gemeinsam abgestimmt, woraus für jeden Finanzierungspartner die Planung für das Folgejahr resultiert. 

 

Für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2016 bis 31.08.2017 liegt dem Träger Jugendhilfe Stadt und Land e. V. bereits ein Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

Der Fördervorschlag der Verwaltung beinhaltet Ausgaben für Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachausgaben.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

818.929,95 EUR

Eigenmittel

40.000,00 EUR

Landesmittel

441.664,32 EUR

BA für Arbeit

98.529,12 EUR

Job Center

97.452,84 EUR

JA Landkreis Rostock

65.000,00 EUR

Zuschuss HRO

76.283,67 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

76.283,67 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem freien Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 7,22 %, der Drittmittelanteil 85,80 % und der Anteil der Hansestadt Rostock 9,32 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                             Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)     

 

Haus-

Halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzah-lungen

Auszah-lungen

2017

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

76.283,67 EUR

 

 

2017

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

76.283,67 EUR

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen