Beschlussvorlage - 2016/BV/2177
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 16 SGB VIII - Charisma e. V. - "Eltern- und Familienbildung im Nordwesten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Charisma e. V. für das Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordwesten“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 125.724,72 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, der am 01.12.2015 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen 1. Fortschreibung des Rahmenkonzeptes der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock sowie des Umsetzungskonzeptes. Charisma e.V. ist beauftragt, Angebote der Eltern- und Familienbildung in den Regionen Nordwest und Nord der Hansestadt Rostock umzusetzen, mit dem Ziel, die am Erziehungsprozess von Kindern beteiligten Personen durch geeignete Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungs-angebote zu begleiten. Mit dem Angebot sollen insbesondere Mütter und Väter in ihrer Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Gesundheits-, Mitgestaltungs- und Medienkompetenz sowie in der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung gestärkt werden.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf folgende Ausgaben: 2,75 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.
Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 128.474,72 EUR |
Eigenmittel | 2.750,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 125.724,72 EUR |
davon Personalkosten | 111.011.61 EUR |
H/SK | 14.713,11 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,14% und der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 97,86% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36302010 Bezeichnung: Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 – 21 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 36302010. 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 125.724,72 EUR |
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2017 | 36302010. 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 125.724,72 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales.
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport