Beschlussvorlage - 2016/BV/1962
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2015/2016 für das Vorhaben Umbau, Erweiterung und Modernisierung der Stadthalle Rostock zum multifunktionalen Kongress- und Eventcenter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.09.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.10.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2015/2016 der Hansestadt Rostock wird für folgende Konten erteilt:
Produkt 57101 Maßnahme-Nr. 6157101201600117 Umbau Stadthalle
Konto:78440001 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 16.495.306,00 EUR.
Die Deckung erfolgt aus Produkt 57101 Konto 68166201 Anzahlungen auf Investitionszuweisungen vom Land in Höhe 14.845.775,40 EUR sowie Produkt 57101 Konto 68161001 Anzahlungen auf Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.649.530,60 EUR.
Beschlussvorschriften: § 50 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
unvorhersehbar:
Die Rostocker Messe- und Stadthallen Gesellschaft (RMSG) erbringt als Veranstaltungs- und Messestätte neben der umfassenden kulturellen und sportlichen Bereicherung sowie der Imageförderung für die Stadt und die Region auch bedeutende wirtschaftliche Effekte für die Hansestadt Rostock.
Insbesondere bei Tagungen/Messen und anderen Großveranstaltungen (Konzerten, Shows usw.) sind die heutigen Anforderungen der Veranstalter an Flächenbedarf und Besucherplätze stark gestiegen. Diese können mit dem derzeitigen Gebäude nicht in vollem Umfang angeboten werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Marktsegment zu erhalten und zu steigern sind bauliche Umbaumaßnahmen erforderlich.
Es wurde untersucht, ob die Stadthalle mit einem erheblich geringeren Aufwand als im Vergleich zu einem Neubau so modernisiert werden kann, dass sie für die nächsten 20 Jahre als moderne multifunktionale Arena auf dem eng umworbenen Markt bestehen kann. Die Machbarkeitsstudie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit wurde im Juli 2015 erstellt.
So soll der nördliche Foyerbereich erweitert und die Sitzplatzkapazität durch Umgestaltung des Nordgiebels und der Nordtribüne erhöht werden. Weitere Anpassungen sind im Bereich Garderoben, Fassade und Sanitär erforderlich. Mit der Neugestaltung wird zudem die barrierefreie Zugänglichkeit des Gebäudes optimiert. Demgemäß kann auch die Funktionalität der Stadthalle nachhaltig verbessert und die Angebotspalette an potentiellen Veranstaltungen erweitert werden.
Zur Umsetzung des Vorhabens wurde bereits am 10.11.2015 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim Landesförderinstitut M-V (LFI) gestellt. Grundlage hierfür war die Machbarkeitsstudie. Die Gesamtinvestition (GRWI-15-0048) beläuft sich auf 16.495.306,00 EUR und soll in 2018 abgeschlossen sein. Durch Erreichen der Leistungsphase II (detailliertere Planzahlen 18.07.2016) erhöhte sich die Investitionssumme um 307.324 EUR gegenüber dem ursprünglichen Antrag. Dies ist mit dem LFI abgestimmt. Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 13.05.2016 wurde dem vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme zugestimmt und steht somit der beantragten Förderung nicht entgegen. Der vorzeitige Baubeginn ist erforderlich, um in den möglichen, kurzen Sperrzeiten der Halle in 2016/2017 bautechnologisch getrennt voneinander erforderliche Bauabschnitte erfüllen zu können.
unabweisbar:
Das LFI fordert grundsätzlich, dass vor Ausreichung eines Zuwendungsbescheides der Nachweis der Verfügbarkeit der Eigenmittel über den Haushalt der Stadt mit Genehmigungsvermerk des Innenministeriums zu erbringen ist.
Diese Eigenmittel in Höhe von 1.649.530,60 EUR werden durch die RMSG bereitgestellt, müssen aber als Einzahlung im Haushaltsplan der Stadt abgebildet sein. Das Vorhaben ist nicht im Haushaltsplan 2015/2016 enthalten, da zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Haushaltsplanes noch keine konkrete Planung mit belastbaren Kosten vorlag.
Auf Grund der hohen Dringlichkeit liegt diese Planungsunterlage nunmehr vor. Um die Terminkette mit der Inbetriebnahme im Jahr 2018 sowie die durch das LFI erteilte Auflage einhalten bzw. erfüllen zu können, muss das Vorhaben außerplanmäßig in den Haushaltsplan 2015/2016 aufgenommen werden.
Die Hansestadt Rostock ist berechtigt, die Ausführung, den Betrieb und die Vermarktung sowie das Eigentum der Infrastrukturmaßnahme zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an die RMSG weiterzugeben. Die Weitergabe erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, die sicherstellt, dass die Bestimmungen, Bedingungen und Auflagen der Zuwendung einschließlich der Nebenbestimmungen der RMSG auferlegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: keine
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 61 | Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft |
Produkt | 57101 | Wirtschafts- und Strukturförderung |
Produktkonto:
Finanzhaushalt 57101 | 78440001 | Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände |
Investitionsmaßnahme | 6157101201600117 | Umbau Stadthalle |
Deckungsring | 9115 |
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1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0 | ||
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0 | ||
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 16.495.306,00
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davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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16.495.306,00 |
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 16.495.306,00 |
2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 61 | Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft |
Produkt | 57101 | Wirtschafts- und Strukturförderung |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt | 68161001
68166201 | Anzahlungen auf Investitionszuwendungen von verbundenen Unternehmen (zweckgebunden)
Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land (zweckgebunden) |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6157101201600117 | Umbau Stadthalle |
Investitionsposition |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
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| 0 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. |
| 0 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = |
| 16.495.306,00 | |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. |
| 0 | |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. |
| 0 | |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = |
| 16.495.306,00 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 16.495.306,00 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Die Mehreinzahlungen resultieren aus den Eigenmitteln der RMSG in Höhe von 1.649.530,60 EUR sowie den Investitionszuweisungen vom Land (Antragstellung 10.11.2015) in Höhe von 14.845.775,40 EUR.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug
Roland Methling