Beschlussvorlage - 2016/BV/1684

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unbefristete Anerkennung der Fantasia AG als Träger der freien Jugendhilfe.

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Beschlussvorschriften: § 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock hat in seiner Sitzung am 26.01.1994 den Behinderten Alternative Freizeit e. V. (BAF) als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung ist unbefristet.

 

Seit 1991 hat sich der BAF e. V. besonders für geistig und körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Form alternativer Freizeitgestaltung, individueller Integration und kultureller Bildung engagiert. Durch die stetig wachsende Nachfrage im Bereich der integrativen sowie kulturellen Bildung wurde eine strukturelle Veränderung angestrebt und nach gelebten Kooperationsbeziehungen (Werkstattschule, Pädagogisches Kolleg) am 08.10.2013 in die BAF g AG und am 21.04.2015 in die Fantasia AG umbenannt.

 

Der entsprechende Antrag der Fantasia AG auf Änderung der Anerkennung in eine trägerbezogene unbefristete Anerkennung ist im Amt für Jugend und Soziales eingegangen und geprüft worden. Im Ergebnis kann die Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Voraussetzungen bescheinigt werden.

 

Die Fantasia AG ist unter der Nummer HRB12857 beim Amtsgericht Rostock in das Handelsregister eingetragen und  hat ihren Sitz in der Hansestadt Rostock, Friedrichstr. 23, 18055 Rostock.

 

 

Das Ziel, entsprechend der Satzung, ist

 

  • die Förderung der Hilfe für Behinderte,
  • die Förderung der Völkerverständigung,
  • die Förderung der Jugendhilfe,
  • die Förderung der Kunst und Kultur,
  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und
  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

 

Die Angebotspalette wird nach wie vor so gestaltet, dass die Projekte regional und überregional angeboten werden. Es geht um die Möglichkeiten, die alternative Freizeitgestaltung auszuprobieren sowie niederschwellige, innovative Angebote, in denen Inklusion gelebt wird (Theaterprojekte, Bandprojekte, Exkursionen, Mit-Mach-Zirkus, internationaler Austausch, Weiterbildungsangebote), durchzuführen.

 

Die Projektarbeit orientiert sich an den Inhalten der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII und setzt Schwerpunkte auf die außerschulische Bildung und soziale Integration junger Menschen. Die Projekte setzen an den Interessen von jungen Menschen an und haben als Zielstellung die Integration Einzelner und die Überwindung individueller Beeinträch-tigungen.

 

Mit ihren veränderten Angeboten leistet die Fantasia AG einen wesentlichen Beitrag im Leistungsbereich der Jugendarbeit nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII und knüpft in besonderer Weise an die Interessen junger Menschen an. Die Angebote zählen zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge.     

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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Beschlüsse

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26.04.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen