Beschlussvorlage - 2015/BV/1090
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Strukturkonzept Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.08.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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08.09.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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16.09.2015
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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16.09.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.09.2015
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01.10.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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29.09.2015
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24.11.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.10.2015
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, das Strukturkonzept Warnemünde als städtebaulichen Rahmenplan für das Seebad Warnemünde fortzuschreiben.
Diese 1. Fortschreibung umfasst die Evaluation des am 05.10.2011 beschlossenen Strukturkonzeptes Warnemünde (Beschluss Nr. 2011/BV/2161) mit Maßnahmen in den Handlungsfeldern Städtebau, Orts- und Landschaftsbild, Verkehr, Wirtschaft und Gewerbe, Tourismus, Wohnen und Infrastruktur. Darüber hinaus werden Handlungsfelder, Themen und Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses und der zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Planungen und Konzepte ergänzt.
Die auf dem bestehenden Strukturkonzept basierenden Planverfahren wie z.B. B-Plan Mittelmole und Ortseingang werden parallel zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes mit den von der Bürgerschaft beschlossenen Zielen und Inhalten fortgesetzt.
Beschlussvorschriften: § 22 KV-MV
bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2011/BV/2161 vom 05.10.2011
Sachverhalt:
In den Jahren 2010/11 wurde für Warnemünde ein Strukturkonzept erarbeitet, welches am 05.10.2011 (Nr. 2011/BV/2161) durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen wurde. Das Strukturkonzept trägt seit seiner Beschlussfassung zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Warnemündes bei, in dem es Lösungen für die damals anstehenden strukturellen Veränderungen und Nutzungsprioritäten für die seinerzeit noch freien oder frei werdenden Flächen aufzeigt.
Eine Fortschreibung des Strukturkonzeptes ist erforderlich und im beschlossenen Strukturkonzept auch vorgesehen. Eine Evaluation und Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde ist schon allein aufgrund der Vielzahl der zwischenzeitlich durchgeführten Maßnahmen (z.B. Straßensanierungen, Sporthalle Parkstraße), der inzwischen fertig gestellten Konzepte und Studien (z.B. Tourismuskonzept, Parkraumkonzept) und der seither beschlossenen Planungsgrundlagen (z.B. Landschaftsplan) angezeigt. Gleichzeitig stehen ggf. strukturelle Veränderungen an, welche sich durch Entwicklungen z.B. im Bereich der Werft ergeben könnten und für die dann grundlegende städtebauliche Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Fortschreibung des Strukturkonzeptes soll auch die Möglichkeit bieten, sich stärker mit den städtebaulich bedeutsamen Aspekten umweltrelevanter Themen wie z.B. Klimaschutz und Energieversorgung auseinanderzusetzen. Außerdem soll die Verbindlichkeit des Strukturkonzeptes im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren thematisiert werden.
Auf Grundlage des durch die Bürgerschaft am 05.10.2011 beschlossenen Strukturkonzeptes wurde durch die Bürgerschaft die Aufstellung und Änderung mehrerer Bebauungspläne in Warnemünde beschlossen (Mittelmole, Ortseingang Warnemünde). Um die positive Entwicklung Warnemündes auf Grundlage des beschlossenen Strukturkonzeptes fortzusetzen und allen Beteiligten Planungs- und Investitionssicherheit im Sinne der Verlässlichkeit politischer Entscheidungen zu vermitteln, sollen laufende B-Planverfahren parallel zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes im beschlossenen Sinne weitergeführt werden.
Verfahrensweise:
Fortschreibung einschließlich Bürgerbeteiligung
Der Beteiligungsprozess wird in Fortsetzung des Beteiligungsprozesses zum Strukturkonzept 2010/11 als offenes, transparentes und kontinuierliches Verfahren entsprechend dem folgenden, im Bedarfsfall anzupassenden Konzept durchgeführt:
Phase I - Analyse
- Öffentliche Auftaktveranstaltung als Bürgerforum im 1. Quartal 2016 zur Evaluation und zum Einsammeln neuer Themen
- Arbeitsphase (Evaluierung der Maßnahmen, Fortschreibung der Bestandsanalyse einschließlich thematischer Diskussionen der Themenvorschläge, herausarbeiten ggf. erforderlicher Prüfaufträge, etc.) unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit, lokaler Akteure, der Politik und der Verwaltung
- Öffentliche Veranstaltung mit Präsentation, Evaluation und Ergänzung der Ergebnisse der Phase I in der Öffentlichkeit
Phase II - Planung
- Öffentliche Veranstaltung als Auftakt für Phase II mit Evaluation der Ausrichtung der Entwicklungsziele, Formulieren von Entwicklungszielen auf Grundlage der Ergebnisse aus Phase I, Benennen von Maßnahmen,
- Arbeitsphase einschließlich thematischer Diskussionen der Maßnahmen, Klärung von Zuständigkeiten und Prioritäten unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit, lokaler Akteure, der Politik und der Verwaltung
- Öffentliche Abschlussveranstaltung mit Präsentation, Evaluation und Ergänzung der Ergebnisse der Phase II in der Öffentlichkeit
Phase III - Beschluss
- Beschluss der Bürgerschaft über die 1. Fortschreibung des Strukturkonzeptes
Methoden der Beteiligung:
Die Beteiligung wird je nach Anlass und Ziel in verschiedenen Formaten wie Bürgerforen, Planungswerkstätten, world cafes, Arbeitsgruppen etc. durchgeführt. Die Kommunikation und transparente Darstellung des Verfahrens erfolgt durch Veröffentlichungen in den verschiedenen Medien. Eine onlineunterstützte Beteiligung wird geprüft.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Fortschreibung des Strukturkonzeptes umfasst die Ortslagen Seebad Warnemünde und Hohe Düne entsprechend beiliegender Karte.
Dieser Geltungsbereich für die Fortschreibung des Strukturkonzeptes ergibt sich aus den im bestehenden Strukturkonzept vertieften Untersuchungs- und Planungsbereichen sowie einer Einschätzung des heutigen Planungsbedarfes im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Inhaltliche Bezüge zu den Ortsteilen Markgrafenheide und Diedrichshagen sind je nach Thema möglich, aufgrund der unterschiedlichen Planungserfordernisse werden sie eigenständig betrachtet.
Für Markgrafenheide ist im kommenden Jahr die Fortschreibung des bestehenden Rahmenplanes vorgesehen. Die Diskussion über die Entwicklung von Wohngebieten über den wirksamen Flächennutzungsplan hinaus muss zunächst auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Deckungskreis: 5611/7611 Bezeichnung: Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 56255010/76255010 Aufwendungen für die Erstellung von |
| 45.000,00 € |
| 45.000,00 € |
Im Haushaltsplan 2016 sind im DK 5611/7611 im Konto 56255010/76255010 insgesamt 200.000,- € veranschlagt.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner
in Vertretung
Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,5 kB
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29.09.2015 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt, das Strukturkonzept Warnemünde als städtebaulichen Rahmenplan für das Seebad Warnemünde fortzuschreiben.
Diese 1. Fortschreibung umfasst die Evaluation des am 05.10.2011 beschlossenen Strukturkonzeptes Warnemünde (Beschluss Nr. 2011/BV/2161) mit Maßnahmen in den Handlungsfeldern Städtebau, Orts- und Landschaftsbild, Verkehr, Wirtschaft und Gewerbe, Tourismus, Wohnen und Infrastruktur. Darüber hinaus werden Handlungsfelder, Themen und Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses und der zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Planungen und Konzepte ergänzt.
Die auf dem bestehenden Strukturkonzept basierenden Planverfahren wie z.B. B-Plan Mittelmole und Ortseingang werden parallel zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes mit den von der Bürgerschaft beschlossenen Zielen und Inhalten fortgesetzt.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
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Dagegen: | - |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
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07.10.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, das Strukturkonzept Warnemünde als städtebaulichen Rahmenplan für das Seebad Warnemünde fortzuschreiben.
Diese 1. Fortschreibung umfasst die Evaluation des am 05.10.2011 beschlossenen Strukturkonzeptes Warnemünde (Beschluss Nr. 2011/BV/2161) mit Maßnahmen in den Handlungsfeldern Städtebau, Orts- und Landschaftsbild, Verkehr, Wirtschaft und Gewerbe, Tourismus, Wohnen und Infrastruktur.
Darüber hinaus werden Handlungsfelder, Themen und Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses und der zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Planungen und Konzepte ergänzt.
Die auf dem bestehenden Strukturkonzept basierenden Planverfahren wie z.B. B-Plan Mittelmole und Ortseingang werden parallel zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes mit den von der Bürgerschaft beschlossenen Zielen und Inhalten fortgesetzt.
Beschluss Nr. 2015/BV/1090:
Die Bürgerschaft beschließt, das Strukturkonzept Warnemünde als städtebaulichen Rahmenplan für das Seebad Warnemünde fortzuschreiben.
Diese 1. Fortschreibung umfasst die Evaluation des am 05.10.2011 beschlossenen Strukturkonzeptes Warnemünde (Beschluss Nr. 2011/BV/2161) mit Maßnahmen in den Handlungsfeldern Städtebau, Orts- und Landschaftsbild, Verkehr, Wirtschaft und Gewerbe, Tourismus, Wohnen und Infrastruktur.
Darüber hinaus werden Handlungsfelder, Themen und Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen des durchzuführenden Beteiligungsprozesses und der zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Planungen und Konzepte ergänzt.
In diesem Zusammenhang ist die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (BauGB § 165) für die Flächen des Plangebietes östlich der Stadtautobahn, der Rostocker Straße und des Alten Stroms zu prüfen.
Die auf dem bestehenden Strukturkonzept basierenden Planverfahren wie z.B. B-Plan Mittelmole und Ortseingang werden parallel zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes mit den von der Bürgerschaft beschlossenen Zielen und Inhalten fortgesetzt.
In dem von der Bürgerschaft beschlossenen Strukturkonzept ist bei der Fortschreibung in den Handlungsfeldern: Verkehr, Wohnen und Infrastruktur und Tourismus besonderer Wert auf:
- Parken und Parkraum,
- Kultur und Vereinsleben,
- Großveranstaltungen und Events
zu legen.
Anlage:
Lageplan zum Geltungsbereich (wird nach Überarbeitung beigefügt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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