Dringlichkeitsantrag - 2015/DA/1030

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 25.08.2015

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Rostockerinnen und Rostocker an dem Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform am 06.09.2015 durch eine städtische Kampagne zu befördern, die


1. Plakate in städtischen und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Raum beinhaltet,
2. durch eine städtische Informationsveranstaltung Ende August unterstützt wird,
3. in Kooperation mit den Stadtteil- und Begegnungszentren sowie mit den Mehrgenerationenhäusern durchgeführt wird

4. Informationen im Städtischen Anzeiger umfasst

Inhalt der Kampagne sollte insbesondere der Hinweis auf den Termin und die Vorstellung des Stimmzettels (Musterstimmzettels) sein.

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Begründung:

Das erste Mal seit 1994 können die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern an einem Volksentscheid teilnehmen. Zur Stärkung von Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie sollte auch die Hansestadt Rostock - unabhängig von einer inhaltlichen Positionierung zur Gerichtsstrukturreform an sich - dazu aufrufen, an dem Volksentscheid teilzunehmen. Da die Hansestadt Rostock von den möglichen Konsequenzen kaum berührt sein wird, entsteht ein zusätzlicher Mobilisierungsbedarf. Die anstehende Ferienzeit erschwert den Aufklärungsprozess ebenfalls. Die Sache ist dringlich, da die nächste Bürgerschaftssitzung erst nach dem Volksentscheid stattfindet.


gez. Eva-Maria Kröger                                                        gez. Simone Briese-Finke

Fraktion DIE LINKE.                                                                      Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE

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Hinweis:               Die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 ist mit Datum 8. Juli 2015 dem  Dringlichkeitsantrag als Absender beigetreten.


gez. Dr. Sybille Bachmann
Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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08.07.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

- Erweiterung der Tagesordnung durch diesen Dringlichkeitsantrag nicht bestätigt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung)