Informationsvorlage - 2015/IV/0969

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

 

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat Mai 2015 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 31.05.2015.

 

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 18.03.2015   beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2015.

 

Mit dem kumulierten Ergebnis per 31.05.2015 in Höhe von - 426 TEUR liegt eine negative Abweichung von 246 TEUR vor. Ursache für die negative Zielabweichung ist die gegenüber dem Planansatz nicht realisierte Betriebsleistung (- 401 TEUR), der ein geringerer Betriebsaufwand in Höhe von 155 TEUR gegenüber steht.

 

Die nicht realisierte Betriebsleistung ergab sich aus den bis Mai liquiditätsseitig nicht benötigten und deshalb vorerst von der Hansestadt Rostock nicht gezahlten Zuschüssen (600 TEUR). Positiv wirkten dagegen die Übererfüllung der geplanten Umsatzerlöse um 42 TEUR, die zusätzlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 155 TEUR und der sonstigen Erträge in Höhe von 3 TEUR.

 

Der geringe Betriebsaufwand ist im Wesentlichen auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 197 TEUR ohne Einstellung in den Sonderposten), dem Personalaufwand (- 127 TEUR) sowie den Abschreibungen (+ 154 TEUR) und den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 15 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 31.05.2015 in Höhe von - 426 TEUR ausgewiesene Jahresverlust ergibt sich auch durch die Planbestandteile, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gebucht werden.


Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Vorschau zum 31.12.2015 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 9 TEUR erwartet. Das entspricht einer negativen Plan-Ist-Abweichung in Höhe von 1 TEUR.

 

Am 15.05.2015 hat der künstlerische Geschäftsführer der VTR GmbH nach seiner Wiederbestellung durch den Gesellschafter und der Aufhebung der außerordentlichen Kündigung die Arbeit in der VTR wieder aufgenommen.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.06.2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

21.07.2015 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben