Änderungsantrag - 2014/AN/0461-05 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung / Bildung KOE-Betriebsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.12.2014
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.12.2014
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28.01.2015
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Beschlussvorschlag:
Im § 5 Abs. 5 wird im Satz 1 folgender Nebensatz gestrichen:
„ ,soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind.“
Absatz 5 lautet somit:
(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.
03.12.2014 - Bürgerschaft - vertagt
Beschlussvorschlag:
Im § 5 Abs. 5 wird im Satz 1 folgender Nebensatz gestrichen:
„ , soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind.“
Absatz 5 lautet somit:
(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
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Abgelehnt | X | (27 erforderliche Dafürstimmen nicht erreicht) |
Dafür: | 25 |
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