Beschlussvorlage - 2014/BV/0476

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Auszahlung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im TH 66 für die Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen aufgrund eines Widerspruchsverfahrens in Höhe von 75.595,31 EUR – Finanzhaushalt Konto: 78532002

Maßnahme Nr.: 6654101999999999: Straßenbaubeiträge aus Investitionen.

 

Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme Nr.: 6654101201202016: Sanierung/ Umgestaltung Ulmenstraße in Höhe von: 75.595,31 EUR, Finanzhaushalt Konto: 78532000

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Beschlussvorschriften:

- § 54, Abs. 1 KV M-V

- § 6 III Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

unvorhersehbar:

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wurde mit Urteil vom 12.12.2013 und Bekanntgabe vom 24.04.2014 in der Verwaltungsstreitsache zur „Rückzahlung zu viel gezahlter Straßenbaubeiträge“ zwischen der „Neuen Rostocker Wohnungsgenossenschaft e.G.“ und der Hansestadt Rostock die Änderung der Straßenbaubeitragsbescheide entschieden. Hinsichtlich des anhängigen Verfahrens zur „WIRO- Wohnen in Rostock- Wohnungsgesellschaft mbH“ erfolgte von Seiten des Gerichtes der Vorschlag, die Bescheide entsprechend dem o.g. Urteil abzuändern.

 


Das Urteil vom 12.12.2013 AZ: 4 A 600/07 wurde von Schwerin dem Rechtsamt (30) erst am 24.02.2014 bekannt gegeben, danach erfolgten Abstimmungen zwischen dem Amt 30 und dem Bauamt (60), als verantwortliches Amt für die Ausreichung von Straßenbaubeiträgen.

 

Es wurde entschieden, dass das Urteil nicht angefochten wird und eine komplette Neuberechnung der Straßenbaubeiträge erfolgen wird.

 

Gleichzeitig erfolgte eine Abstimmung mit den Klägern (Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft und der WIRO) zur neuen Berechnung der Bescheide.

 

Die Änderungsbescheide wurden Ende Oktober 2014 durch das bearbeitende Amt 60 bekannt gegeben und dem Tief- und Hafenbauamt (66) zur Anweisung übergeben.

 

unabweisbar:

Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin, AZ: 4 A 600/07

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532002

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Auszahlung von Straßenbaubeiträgen

Maßnahme Nr.

6654101999999999

Straßenbaubeiträge aus Investitionen

Investitionsposition

4

 

 

Berechnung der Mehrauszahlungen

6654101999999999 – Straßenbaubeiträge aus Investitionen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532002

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Auszahlung von Straßenbaubeiträgen

Maßnahme Nr.

6654101999999999

Straßenbaubeiträge aus Investitionen

Investitionsposition

4

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr (78532000)

 

 

0

Haushaltsansatz

 

 

25.000,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz        AO

 

 

 

./.

 

 

 

0

 

Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen

=

 

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

 

 

75.595,31

 

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

6654101201202016

Sanierung/Umgestaltung Ulmenstraße

Investitionsposition

2

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

400.498,69

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

19.838,66

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

380.660,03

als Deckungsquelle  eingesetzt

 

 

75.595,31

 

Die Sanierung/Umgestaltung der Ulmenstraße befindet sich in der Vorbereitung. Die finanziellen Mittel für die weitere Vorbereitung und Ausführung sind wie folgt eingeordnet:

2015:     1.500.000,00 EUR

2016:     1.500.000,00 EUR

2017:       500.000,00 EUR.

Nach Abstimmung mit den Verkehrsplanern des Amtes stehen ausreichend finanzielle Mittel für die Durchführung dieser Maßnahme zur Verfügung, die benötigten 75.595,31 EUR können als Deckung für die Rückzahlung der Straßenbaubeiträge zur Verfügung gestellt werden.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

in Vertretung

 

 

 

 

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Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

Erweitern

11.12.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2014 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen