Beschlussvorlage - 2014/BV/0476
Grunddaten
- Betreff:
-
Auszahlung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im TH 66 für die Rückzahlung von
Straßenausbaubeiträgen aufgrund eines Widerspruchsverfahrens in Höhe von 75.595,31 EUR - Finanzhaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.12.2014
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.12.2014
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Auszahlung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im TH 66 für die Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen aufgrund eines Widerspruchsverfahrens in Höhe von 75.595,31 EUR – Finanzhaushalt Konto: 78532002
Maßnahme Nr.: 6654101999999999: Straßenbaubeiträge aus Investitionen.
Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme Nr.: 6654101201202016: Sanierung/ Umgestaltung Ulmenstraße in Höhe von: 75.595,31 EUR, Finanzhaushalt Konto: 78532000
Beschlussvorschriften:
- § 54, Abs. 1 KV M-V
- § 6 III Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
unvorhersehbar:
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wurde mit Urteil vom 12.12.2013 und Bekanntgabe vom 24.04.2014 in der Verwaltungsstreitsache zur „Rückzahlung zu viel gezahlter Straßenbaubeiträge“ zwischen der „Neuen Rostocker Wohnungsgenossenschaft e.G.“ und der Hansestadt Rostock die Änderung der Straßenbaubeitragsbescheide entschieden. Hinsichtlich des anhängigen Verfahrens zur „WIRO- Wohnen in Rostock- Wohnungsgesellschaft mbH“ erfolgte von Seiten des Gerichtes der Vorschlag, die Bescheide entsprechend dem o.g. Urteil abzuändern.
Das Urteil vom 12.12.2013 AZ: 4 A 600/07 wurde von Schwerin dem Rechtsamt (30) erst am 24.02.2014 bekannt gegeben, danach erfolgten Abstimmungen zwischen dem Amt 30 und dem Bauamt (60), als verantwortliches Amt für die Ausreichung von Straßenbaubeiträgen.
Es wurde entschieden, dass das Urteil nicht angefochten wird und eine komplette Neuberechnung der Straßenbaubeiträge erfolgen wird.
Gleichzeitig erfolgte eine Abstimmung mit den Klägern (Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft und der WIRO) zur neuen Berechnung der Bescheide.
Die Änderungsbescheide wurden Ende Oktober 2014 durch das bearbeitende Amt 60 bekannt gegeben und dem Tief- und Hafenbauamt (66) zur Anweisung übergeben.
unabweisbar:
Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin, AZ: 4 A 600/07
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532002 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Auszahlung von Straßenbaubeiträgen |
Maßnahme Nr. | 6654101999999999 | Straßenbaubeiträge aus Investitionen |
Investitionsposition | 4 |
|
Berechnung der Mehrauszahlungen
6654101999999999 – Straßenbaubeiträge aus Investitionen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532002 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Auszahlung von Straßenbaubeiträgen |
Maßnahme Nr. | 6654101999999999 | Straßenbaubeiträge aus Investitionen |
Investitionsposition | 4 |
|
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr (78532000) |
|
| 0 |
Haushaltsansatz |
|
| 25.000,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz AO
| ./.
|
| 0
|
Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen | = |
| 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung |
|
| 75.595,31 |
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101201202016 | Sanierung/Umgestaltung Ulmenstraße |
Investitionsposition | 2 |
|
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
| 400.498,69 |
bereits ausgelöste Aufträge | ./. |
| 19.838,66 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 380.660,03 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 75.595,31 |
Die Sanierung/Umgestaltung der Ulmenstraße befindet sich in der Vorbereitung. Die finanziellen Mittel für die weitere Vorbereitung und Ausführung sind wie folgt eingeordnet:
2015: 1.500.000,00 EUR
2016: 1.500.000,00 EUR
2017: 500.000,00 EUR.
Nach Abstimmung mit den Verkehrsplanern des Amtes stehen ausreichend finanzielle Mittel für die Durchführung dieser Maßnahme zur Verfügung, die benötigten 75.595,31 EUR können als Deckung für die Rückzahlung der Straßenbaubeiträge zur Verfügung gestellt werden.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner
in Vertretung