Beschlussvorlage - 2014/BV/0339
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.11.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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13.01.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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14.01.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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15.01.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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28.01.2015
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Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ die bestehende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert. Der § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden neu gefasst:
„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von drei Jahren außer Kraft.
Auf die Dreijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.“
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Errichtung von Ferienwohnungen vor allem in Bereichen, die durch Wohnnutzung geprägt sind, können eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Ortsteils insgesamt gefährden. Das Strukturkonzept Warnemünde hat die Notwendigkeit der Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses von Ferienwohnungen und Dauerwohnen zum Erhalt eines „urbanen Gleichgewichts“ herausgearbeitet. Bereits mit dem Strukturkonzept Warnemünde wurde anhand der Bestandserfassung dringender Handlungsbedarf festgestellt.
Zum Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde ist bis zur Rechtskraft eines Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen worden. Rechtlich besteht nach § 17 (1) BauGB die Möglichkeit, diese um ein Jahr zu verlängern. Das B-Planverfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass hier eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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584 kB
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