Stellungnahme - 2014/AN/0345-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Beschlussvorlage zur Aufstellung der Änderung des B-Planes Werftdreieck einen Vorschlag einzubringen, wie die Bürgerbeteiligung im Planverfahren geregelt wird.

 

 

Stellungnahme:

 

Die Bürgerbeteiligung im B-Plan-Verfahren ist im Baugesetzbuch geregelt und wird mindestens in diesem Rahmen durchgeführt.

Bei Planverfahren mit großen Betroffenheiten bzw. einem besonderen öffentlichen Interesse wird bereits seit Jahren ein darüber hinausgehendes Beteiligungsverfahren praktiziert. Der konkrete Umfang ist im Einzelfall zu bestimmen

 

Bei dem Beschlussvorschlag zur Aufstellung der 1. Änderung bzw. Neuaufstellung des B-Planes wird es Aussagen zum Rahmen der Bürgerbeteiligung geben.

Dem Antrag kann somit gefolgt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Aussage, dass es bei dem Plangebiet eine Vielzahl von Betroffenheiten gibt, dahingehend zu relativieren ist, dass es im Plangebiet selbst und im unmittelbaren Umfeld eine eher geringe Anzahl unmittelbar Betroffener gibt. Zutreffend ist, dass die Entwicklung des Plangebietes auf Grund seiner zentralen Lage von besonders großem öffentlichem Interesse ist.

 

 

 

 

 

Aus diesem Grund hat es bereits im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben, die in dieser Form auch weitergeführt werden soll.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben