Antrag - 2014/AN/0345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Beschlussvorlage zur Aufstellung der Änderung des B-Planes Werftdreieck einen Vorschlag einzubringen, wie die Bürger-beteiligung im Planverfahren geregelt wird.

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Begründung:

 

Es handelt sich um einen sehr sensiblen Planungsraum mit einer Vielzahl von Betroffen-heiten. Deshalb muss eine umfassende Beteiligung der Bürger, mit der Möglichkeit Konflikte darstellen und Ideen einbringen zu können, erfolgen. Ziel ist eine hohe Akzeptanz und besondere Transparenz des Planverfahrens.

 

 

 

 

 

 

gez. Andreas Engelmann

Ausschussvorsitzender

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Beschlüsse

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11.11.2014 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.11.2014 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Beschlussvorlage zur Aufstellung der Änderung des B-Planes Werftdreieck einen Vorschlag einzubringen, wie die Bürgerbeteiligung im Planverfahren geregelt wird.

 

Der OBR verständigt sich auf folgenden Änderungsantrag:

 

gestrichen wird: "mit Beschlussvorlage zur" und "Bürgerbeteiligung" und ersetzt durch "vor der" und die "Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner".

 

so dass der neue Beschlussvorschlag heißt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Aufstellung der Änderung des B-Planes Werftdreieck einen Vorschlag einzubringen, wie die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner geregelt wird.

 

Abstimmung: einstimmig

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03.12.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Beschlussvorlage zur Aufstellung der Änderung des B-Planes Werftdreieck einen Vorschlag einzubringen, wie die Bürgerbeteiligung im Planverfahren geregelt wird.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0345:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Aufstellung der Änderung des B-Planes Werftdreieck einen Vorschlag einzubringen, wie die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner im Planverfahren geregelt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt