Informationsvorlage - 2014/IV/0130

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Bezugnehmend auf die Anfrage 2013/AF/4890 von Dr. Steffen Wandschneider (Fraktion der SPD) – Zahlung von Mindestlohn und in Ergänzung der Stellungnahmen 2013/AF/

4890-01 (SN) und 4890-01 (SN)-01 (ES) werden folgende Informationen in Beantwortung der Fragen gegeben:

 

Wie viel kommunalvergebene Altverträge gibt es noch, in denen die Lohnuntergrenze von weniger als 8,50 EUR Mindestlohn besteht?

 

Nach erfolgreicher verwaltungsweiter Einführung des Moduls des Dokumentenmanagementsystems d.3-Vertragsmanagement wurde die Ersterfassung der Verträge gemäß Geschäftsanweisung 1/7-Vertragsmanagement zum 31.07.2014 abgeschlossen. Im Ergebnis der stattgefundenen Auswertungen kann für die Verträge der Stadtverwaltung Rostock die Aussage getroffen werden, dass es keine Altverträge mehr gibt, in denen die Lohnuntergrenze von weniger als 8,50 EUR Mindestlohn besteht.

In den kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben existieren aktuell noch 45 Altverträge (davon 31 beim Eigenbetrieb für Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung) in denen die Lohnuntergrenze von weniger als 8,50 EUR Mindestlohn besteht. Hier sind entsprechende Anpassungen mit der abschließenden Einführung des bundeseinheitlichen Mindestlohnes geplant.

 

Was gedenkt der Oberbürgermeister zu unternehmen, damit auch für die unter diese Verträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Mindestlohnbeschluss der Bürgerschaft gilt?

 

Die Geschäftsführer der kommunalen Unternehmen und Eigenbetriebe wurden beauftragt, den o. g. Beschluss umzusetzen. Die Verträge sind wenn möglich aufgekündigt worden bzw. laufen aus und werden nicht verlängert.

 


Wie erfolgt die Kontrolle der Verträge auf die Einhaltung?

 

Die Kontrolle der Einhaltung der Verträge erfolgt durch regelmäßige Abfragen zum aktuellen Stand der Altverträge in den kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben.

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Beschlüsse

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03.09.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben