Stellungnahme - 2014/BV/5427-33 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Im Rahmen des Bundesprojektes „Lernen vor Ort“ – einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit deutschen Stiftungen, welches vom Bund und dem Europäischen Sozialfonds gefördert wird, wurden 40 Kreise bzw. kreisfreie Städte gefördert.

 

In der Regel wurden durch die geförderten Kreise bzw. kreisfreie Städte vorerst für eine Projektdauer von 3 Jahren befristet Stellen eingerichtet.

 

Die Hansestadt hat gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2011/BV/2338 im Stellenplan 2 Stellen befristet für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2015 eingerichtet. Über die Fortführung des Projektes sollte im Jahr 2015 neu entschieden werden.

 

Die Besetzung der Stellen Fachbereichsleiter/in und Bildungsberater/in erfolgte im Juli 2013. Damit hat das Projekt verspätet begonnen.

 

Aus organisatorischer Sicht wurde im August 2013 empfohlen, über den weiteren Bedarf (Laufzeit Stellen) im Rahmen der Projektdurchführung zu befinden. Dabei sollte die Auswertung der Erfahrungen der geförderten Städte und Kreise durch Rostock als Transferkommune beachtet werden.

 

Infolge der Empfehlung und der weiteren Beobachtung des Projektverlaufes ist seitens der Volkshochschule eine Projektänderung beabsichtigt. Diese beinhaltet, dass die ursprünglichen Projektziele mit den dazugehörigen Entwicklungsfeldern und Meilensteinen nicht weiter zu verfolgen, stattdessen wird die Arbeit im Projekt auf die Erstellung eines ersten Bildungsberichtes für die Hansestadt fokussiert und die ursprünglich vorgesehene zweite Stelle „Bildungsberater/in“ im Projekt zunächst unbesetzt bleibt. Hintergrund sind die arbeitsorganisatorischen sowie fachlich-inhaltlichen Probleme, die sich während der Projektlaufzeit ergeben haben.

Aus organisatorischer Sicht wird empfohlen, den weiteren Bedarf (Laufzeit Stellen) im Rahmen der Projektdurchführung zu ermitteln. Dabei sollte u. E. auch die Auswertung der Erfahrungen der geförderten Städte und Kreise durch Rostock als Transferkommune beachtet werden.

 

Darüber hinaus wird empfohlen, eine Entscheidungsvorlage über die Verlängerung der Befristung der zwei Stellen nach Auswertung des 1. Projektjahres zu erarbeiten. Dies sollte dann  im Rahmen der Planberatungen zum Stellenplan 2015 erfolgen und entspricht dem Beschluss der Bürgerschaft, die eine Entscheidung über die Fortsetzung des Projektes für das Jahr 2015 vorgesehen hat.

 

Aus diesem Grund wird der Änderungsantrag 2014/BV/5427-17(ÄA) durch das Hauptamt abgelehnt.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben