Stellungnahme - 2014/BV/5420-40 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2014/BV/5420-35 (ÄA) wird beabsichtigt, die Zielbeträge so anzupassen, dass in einem Zwei-Jahres-Rhythmus die Erträge/Einzahlungen um 50,0 TEUR erhöht werden.

 

Hierzu nimmt der Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 vom 19.06.2013 hat sich die Bürgerschaft dazu entschieden, dass bei der Optimierung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte die allgemeinen jährlichen Kostensteigerungen berücksichtigt werden sollen.

 

Im Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2025 wurden die Zielbeträge entsprechend den anzupassenden Entgeltordnungen angepasst. Der daraus resultierende Minderertrag wurde durch Anpassung von weiteren Zielbeträgen und durch die Neuaufnahme von Maßnahmen in das Konzept von der Verwaltung kompensiert.

 

Der vorliegende Änderungsantrag weist keine Deckung für die Mindererträge aus und verstößt somit gegen geltendes Recht (§ 31 Abs. 2 der Kommunalverfassung.

 

Somit ist der Änderungsantrag abzulehnen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben