Stellungnahme - 2014/AN/5586-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Beschlussvorlage “ Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock” mit Geltungsbeginn 01.01.2016 vorzulegen. Die Betriebs- und Personalkosten sollen dann alle zwei Jahre dynamisiert angepasst werden.

Die Beschlussfassung dazu soll so rechtzeitig dazu erfolgen, dass die Vereine ausreichend Zeit haben, ihre Entgelte entsprechend anzupassen.

 

Begründung:

Die mit der Beschlussvorlage 2014/BV/5425 vorgelegte “ Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock” stößt bei vielen Sportvereinen auf großen Unmut, weil die Kostenanpassung nach fünf Jahren für diese unerwartet und kurzfristig kommen. Bei einer Anpassung der Entgelte an die allgemeine Kostenentwicklung insbesondere der Betriebs- und Personalkosten benötigen die Vereine mehr Planungssicherheit und zeitlichen Vorlauf, um sich mit ihren Wirtschaftsplänen darauf einstellen zu können.

 

 

Sachverhalt:

 

Die finanzielle Situation der Hansestadt Rostock bedingt die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unter Berücksichtigung des § 44 Abs. 2 der Kommunalverfassung M/V in Verbindung mit § 16 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik und verpflichtet somit, alle Möglichkeiten der Ertragsverbesserung zu nutzen.

Im Zuge der Umsetzung der im Einzelnen durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock getroffenen Maßnahmen mit Beschluss vom 19. Juni 2013 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022, Maßnahme 2.01, wurde die Verwaltung beauftragt,  die bestehende „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock“ entsprechend einer neuen Kalkulation zu unterziehen mit einer Einführung zum 01. Januar 2014.

In Erfüllung dieses Auftrages hat das Amt für Schule und Sport die Entgeltkalkulation erstellt mit dem Ziel, diese neue „Ordnung“ mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Anwendung zu bringen.

Die Festlegung des Umsetzungszeitpunktes wurde in vorheriger Abstimmung mit dem Stadtsportbund und den Verwaltungsverantwortlichen vorgenommen. Dabei ist bereits beachtet worden, dass sich die Vereine planerisch auf die Mehrkostenbelastung für das kommende Haushaltsjahr 2015 einstellen können.

Im laufenden Umsetzungsprozess wurde jedoch deutlich, dass der Planungszeitraum für die Vereine nicht ausreichend erscheint. In Folge dessen deckt sich die Anregung mit der durch den Oberbürgermeister getroffenen Verfügung, die Neueinführung der „Ordnung“ auf den 01. Januar 2016 zu verlegen.

Ergänzend sei erwähnt, dass auf der Grundlage der Haushaltswerte des Jahres 2007 die zuletzt vorgenommene Anpassung im Jahr 2008 erfolgte. Die Bewirtschaftungskosten bei der Unterhaltung von Sportstätten sind in den vergangenen 6 Jahren von 4,5 auf 8,6 Mio. € gestiegen.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Dynamisierung wird seitens der Verwaltung angeregt, den Automatismus des sich wiederholenden Zeitraumes der Anpassung der „Ordnung“ weitläufiger zu wählen, da erst nach der Vorlage des bestätigten Jahresergebnisses eine Neukalkulation erfolgen kann und folglich der sich anschließende Verwaltungsablauf.

 

 

In Vertretung

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben