Stellungnahme - 2014/BV/5420-19 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2014/BV/5420-04 (ÄA) wird beabsichtigt, auf die Einführung einer Gebührenpflicht für den Parkplatz an der Schwimmhalle „Neptun“ (Prüfauftrag 2014/3.12) ab dem Jahr 2015 zu verzichten.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Da es sich hierbei vorerst um einen Prüfauftrag handelt, sollte der Verwaltung die Gelegenheit gegeben werden, gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung weitere Untersuchungen vornehmen zu können.

 

Es stehen noch weitere Absprachen mit dem Tief- und Hafenbauamt aus, um in einer notwendigen wirtschaftlichen Betrachtung die erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen den möglichen Erträgen/Einzahlungen gegenüber zu stellen. Ziel ist, mit einer Aufwand-Nutzen-Analyse alle Fakten zusammenzutragen, welche die Entscheidung, ob oder ob nicht eine  Gebührenpflicht an diesem Parkplatz eingeführt wird, rechtfertigen.

 

Ganz abgesehen davon könnten wesentliche Teile dieser Parkgebühr direkt der Sportförderung zufließen. Auch unter diesem Gesichtspunkt sollte dem Prüfauftrag zugestimmt werden.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben