Stellungnahme - 2014/BV/5420-28 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Änderungsantrag 2014/BV/5420-22 (ÄA) wird beabsichtigt, die Maßnahme 2014/1.15 – Optimierung der Verwaltungsstrukturen – ist zu streichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Mit Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 wurde auch dem Prüfauftrag 2013/3.13 – Optimierung von Verwaltungsstrukturen bei den Ämtern 10, 11 und 20 zugestimmt. Die Strukturneuordnung der Ämter 10 und 11 in die Organisationseinheiten 15 und 10 wurde mit der Organisationsverfügung Nr. 29/2013 vollzogen. Mit der Teilumsetzung dieses Prüfauftrages wurde dieser als Konsolidierungsmaßnahme in das Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2025 aufgenommen, um auch die finanziellen Vorteile aus der neuen Verwaltungsstruktur darzustellen.

 

Es handelt sich bei der Maßnahme 2014/1.15, so wie im Titel benannt, um die Optimierung von Verwaltungsstrukturen bzw. Verwaltungsabläufen und nicht um die Zuordnung von Ämtern zu den bestehenden Senatsbereichen.

 

Die Angabe der Deckungsquelle ist nicht eindeutig formuliert. Wenn die Maßnahme, so wie im Beschlussvorschlag gestrichen werden soll, dann muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 31 Abs. 2 der KV M-V) eine echte Deckungsquelle angezeigt werden.

Soll die Maßnahme um einen bestimmten Zeitraum verschoben werden, dann sollte diese Absicht im Beschlussvorschlag formuliert werden unter Angabe des Jahres, in dem der Zielbetrag konsolidierend wirken soll.

 

 

 

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, die Maßnahme 2014/1.22 ersatzlos zu streichen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben