Änderungsantrag - 2014/BV/5420-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Für die Maßn.-Nr.: 2014/3.12, S.113 - Einführung einer Gebührenpflicht für den Parkplatz der Schwimmhalle „Neptun“

 

wird auf die Einführung einer Gebührenpflicht für den Parkplatz ab 2015 verzichtet.

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Sachverhalt:

Das Hallenschwimmbad „Neptun“ bietet die einzige Möglichkeit für eine stete, ganzjährige Betätigung des Schwimmens in Rostock. Neben den Sportvereinsmitgliedern wird es von unzähligen Besuchern genutzt – Rostockern, Auswärtigen des Landkreises und Urlaubern.

 

Durch die in unregelmäßigen Abständen anfallenden Gebührenerhöhungen der Schwimmhallennutzung werden Sportler und Besucher, vor allem Kinder und Jugendliche, schon vermehrt zur Kasse gebeten. Gerade die Jugendsportvereine würde dies belasten.

 

Eine Gebührenpflicht für den zugehörigen Parkplatz stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Nutzer könnten einerseits die Frequenz ihrer Besuche reduzieren bzw. sogar gänzlich vom Schwimmen abhalten. Zum Anderen ist es durchaus ersichtlich, dass Parkplatz suchende Schwimmhallennutzer vermehrt auf kostenlose Parkplatzmöglichkeiten der anliegenden Straßen ausweichen. Es entstehen zwangsläufig längere Suchverkehre für Anwohner und ein erhöhter Emissionsausstoß ist eine unnötige Begleiterscheinung bei einer Gebührenpflicht für den Parkplatz der Schwimmhalle „Neptun“.

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt