Antrag - 2014/AN/5581

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V aufzunehmen, um zusätzliche Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt“ für Rostock zu akquirieren.

 

Über das Ergebnis der Gespräche ist die Bürgerschaft im November 2014 zu informieren, und ggf. erforderliche städtische Eigenanteile sind in der Haushaltsplanung 2015 zu berücksichtigen.

 

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Sachverhalt:

Die Bundesregierung hat auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, noch im Bundeshaushalt 2014 und dann fortführend die Mittel für die Städtebauförderung deutlich zu erhöhen. Dies gilt v.a. für das Programm „Die Soziale Stadt“, das von 40 Mio. Euro in 2013 auf 150 Millionen Euro in 2014 angehoben werden soll – also fast eine Vervierfachung der Mittel.

 

Gemäß dem bisherigen Verteilungsschlüssel würden davon ca. 2,2% an Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht, d.h. statt gut 870.000 Euro stünden unserem Land künftig ca. 3,3 Mio. Euro Bundesmittel für „Die Soziale Stadt“ zur Verfügung. Diese Mittel sind von der Landesregierung in gleicher Höhe zu komplementieren. Für die Kommunen in M-V könnten so 2014 von Bund und Land Fördermittel in Höhe von 6,6 Mio. Euro (2013: 1,7 Mio. Euro) bereitgestellt werden, zur Verwendung in besonders problembelasteten Stadtteilen.

 

In M-V konnten bislang 13 Quartiere in den sechs ehemals kreisfreien Städten vom Programm „Die Soziale Stadt“ profitieren, darunter in Rostock Groß Klein, Schmarl, Dierkow und Toitenwinkel. Für alle Stadtteile in M-V ist bislang ein baldiges Auslaufen der Förderung vorgesehen. Neue Quartiere wurden in den letzten Jahren in M-V nicht in die Förderung aufgenommen, auch weil unser Bundesland aufgrund seiner ländlichen Struktur kaum über weitere große, urbane und sozial benachteiligte Stadtteile verfügt.

 

Für die Hansestadt Rostock als einzige Großstadt in M-V birgt diese Situation die Chance, erhebliche zusätzliche Fördermittel für die Stadtteile im Nordosten oder im Nordwesten einzuwerben. Vor diesem Hintergrund ist es dringend angeraten, der Landesregierung das große Interesse der HRO an einer verstärkten Förderung dieser Großwohnsiedlungen zu signalisieren. Dabei ist mit dem MWBT sowohl über eine zeitliche Verlängerung, über eine finanzielle Intensivierung als auch über eine Neuaufnahme von Stadtteilen (z.B. Lichtenhagen) in „Die Soziale Stadt“ zu beraten. Damit ließen sich die weiterhin notwendigen Investitionen (Sanierung von Kitas, Schulen, Sporthallen, auch Quartiermanagement) in diesen Stadtteilen zu Zweidritteln aus Bundes- und Landesmitteln realisieren. Die Bereitstellung der nötigen kommunalen Eigenanteile (ein Drittel der Programmförderung) hätte daher mittelbar haushaltsentlastende Wirkung.

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen