Stellungnahme - 2014/AF/5358-01 (SN)

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Beratungsfolge

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1.)    Wie viele Garagen befinden sich in der Hansestadt Rostock auf städtischen Grundstücken, die in den 4 Kategorien (Garagenliste: 1 dauerhaft, 2 langfristig, 3 mittelfristig,

      4 kurzfristig) möglicherweise kurz-, mittel- oder langfristig für die  Entwicklung von Woh-

      nungsbau in Anspruch genommen werden sollen?

 

Folgende Garagenkomplexe  mit entsprechender Garagenanzahl befinden sich in der Hansestadt Rostock auf städtischen Grundstücken (einige Garagen werden durch die Wiro bzw. den Garagenverein verwaltet), die den Kategorien 2-4 zuzuordnen sind und die möglicherweise kurz-, mittel- oder langfristig für die Entwicklung von Wohnungsbau in Anspruch genommen werden sollen:

 

ID

STANDORTNAME

ANZAHL GARAGEN

KATEGORIE

07.02

Hawermannweg

70

3

08.02

Kobertstraße

23

4

08.04

Satower Straße Nord

8

4

08.05

Stadtweide

48

4

09.16

Schwaaner Landstraße Nord 2

6

2

10.07

Ratsplatz / Clementstraße

15

4

10.12

Borenweg

17

2

12.01

Kassebohmer Kiesgrube

16

2

15.01

Pressentinstraße Süd

41

4

15.02

Toitenwinkler Weg

68

4

 

 

2.)    Laut Kategorienliste 2011 sind einige Garagenstandorte durch städteplanerische Entwicklungen von Kündigungen und damit verbundenen Abriss der Garagen betroffen. Welche konkreten Überlegungen und Maßnahmen gibt es seitens der HRO, betroffene Garagenstandorte durch geeignete Standorte / Alternativen zu ersetzen?

 

Für Neubauvorhaben und Umnutzungen gilt die Stellplatzsatzung der HRO, anhand der die für das Bauvorhaben auf dem jeweiligen Baugrundstück einzurichtenden privaten Stellplätze zu ermitteln und zu errichten sind.

 

 

3.)    Wie hoch wird der zukünftige Bedarf an Garagen in der Hansestadt Rostock eingeschätzt? Wie wird dieser Bedarf in die Stadtplanung, z.B. in B-Plänen einbezogen?

 

Für neue Garagen als private Stellplätze in Form von Garagenkomplexen auf städtischen Flächen wird kein Bedarf gesehen. Ohnehin wird die Einordnung von Garagenkomplexen aus stadträumlicher und vor allem städtebaulicher Sicht problematisch gesehen. Daher erfolgen auch keine Neuausweisungen von Garagenstandorten. Für Neubauvorhaben und Umnutzungen sind Stellplätze entsprechend Antwort 2 auf dem jeweiligen Baugrundstück nachzuweisen.

 

 

4.)    Wie werden Betroffene, Interessierte, Garagenvereine usw. in die Planungen einbezogen?

 

Die von städtebaulichen Planungen Betroffenen, die interessierte Öffentlichkeit und die  Garagenvereine werden im Rahmen informeller Planungen durch das Fachamt frühzeitig in den Planungsprozess mit Beteiligungsveranstaltungen einbezogen; im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung B-Pläne) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit ohnehin auf der Basis gesetzlich geregelter Vorgaben und beginnt bereits mit einer frühzeitigen Beteiligung in der Startphase eines B-Planes.

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben