Stellungnahme - 2014/AF/5358-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Entwicklung von Garagenstandorten in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.04.2014
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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14.05.2014
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1.) Wie viele Garagen befinden sich in der Hansestadt Rostock auf städtischen Grundstücken, die in den 4 Kategorien (Garagenliste: 1 dauerhaft, 2 langfristig, 3 mittelfristig,
4 kurzfristig) möglicherweise kurz-, mittel- oder langfristig für die Entwicklung von Woh-
nungsbau in Anspruch genommen werden sollen?
Folgende Garagenkomplexe mit entsprechender Garagenanzahl befinden sich in der Hansestadt Rostock auf städtischen Grundstücken (einige Garagen werden durch die Wiro bzw. den Garagenverein verwaltet), die den Kategorien 2-4 zuzuordnen sind und die möglicherweise kurz-, mittel- oder langfristig für die Entwicklung von Wohnungsbau in Anspruch genommen werden sollen:
ID | STANDORTNAME | ANZAHL GARAGEN | KATEGORIE |
07.02 | Hawermannweg | 70 | 3 |
08.02 | Kobertstraße | 23 | 4 |
08.04 | Satower Straße Nord | 8 | 4 |
08.05 | Stadtweide | 48 | 4 |
09.16 | Schwaaner Landstraße Nord 2 | 6 | 2 |
10.07 | Ratsplatz / Clementstraße | 15 | 4 |
10.12 | Borenweg | 17 | 2 |
12.01 | Kassebohmer Kiesgrube | 16 | 2 |
15.01 | Pressentinstraße Süd | 41 | 4 |
15.02 | Toitenwinkler Weg | 68 | 4 |
2.) Laut Kategorienliste 2011 sind einige Garagenstandorte durch städteplanerische Entwicklungen von Kündigungen und damit verbundenen Abriss der Garagen betroffen. Welche konkreten Überlegungen und Maßnahmen gibt es seitens der HRO, betroffene Garagenstandorte durch geeignete Standorte / Alternativen zu ersetzen?
Für Neubauvorhaben und Umnutzungen gilt die Stellplatzsatzung der HRO, anhand der die für das Bauvorhaben auf dem jeweiligen Baugrundstück einzurichtenden privaten Stellplätze zu ermitteln und zu errichten sind.
3.) Wie hoch wird der zukünftige Bedarf an Garagen in der Hansestadt Rostock eingeschätzt? Wie wird dieser Bedarf in die Stadtplanung, z.B. in B-Plänen einbezogen?
Für neue Garagen als private Stellplätze in Form von Garagenkomplexen auf städtischen Flächen wird kein Bedarf gesehen. Ohnehin wird die Einordnung von Garagenkomplexen aus stadträumlicher und vor allem städtebaulicher Sicht problematisch gesehen. Daher erfolgen auch keine Neuausweisungen von Garagenstandorten. Für Neubauvorhaben und Umnutzungen sind Stellplätze entsprechend Antwort 2 auf dem jeweiligen Baugrundstück nachzuweisen.
4.) Wie werden Betroffene, Interessierte, Garagenvereine usw. in die Planungen einbezogen?
Die von städtebaulichen Planungen Betroffenen, die interessierte Öffentlichkeit und die Garagenvereine werden im Rahmen informeller Planungen durch das Fachamt frühzeitig in den Planungsprozess mit Beteiligungsveranstaltungen einbezogen; im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung B-Pläne) erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit ohnehin auf der Basis gesetzlich geregelter Vorgaben und beginnt bereits mit einer frühzeitigen Beteiligung in der Startphase eines B-Planes.