Informationsvorlage - 2014/IV/5539
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum vorläufigen Jahresabschluss 2013 der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.04.2014
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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06.05.2014
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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14.05.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 20 GemHVO-Doppik des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.
Der vorliegende Bericht umfasst das Haushaltsjahr 2013. Da bis zur Fertigstellung der Eröffnungsbilanz noch im Ergebnishaushalt 2013 gebucht wird, stellt der Jahresbericht der Ergebnisrechnung für 2013 nur das vorläufige Ergebnis per 28.02.2014 dar.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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713,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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34,8 kB
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