Informationsvorlage - 2014/IV/5501

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Wie verstehen wir Inklusion im Kindergartenbereich?

2. Wie kommt man zur Entscheidung integrative Gruppe oder Integrationshelfer?

 

Zu. 1.)

 

Das Interessenbekundungsverfahren in Bezug auf den LT A.8 des LRV M-V nach § 79 Abs. 1 SGB XII für stationäre und teilstationäre Leistungen befindet sich aktuell im Diskussions-prozess mit dem zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger dem KSV M-V und ist noch nicht abgeschlossen. Ein Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention kann nicht erkannt werden. Die dort geforderte frühkindliche Bildung durch eine individuelle Förderung der Entwicklung eines Kindes und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit wird auch im Rahmen des Leistungsangebotes einer Sondergruppe A.8 mit den entsprechenden Betreuungsschlüsseln gewährleistet.

 

Um den Bedarf für den LT A.8 eines Kindes festzustellen, leiten die zuständigen Fallmanager lt. den Vorgaben des SGB XII ein entsprechendes Bedarfsfeststellungsverfahren ein. Die Einbeziehung des JHA ist lt. Satzung des Jugendamtes Nr. 16 vom 06.August 2008 nicht vorgesehen, da der JHA lt. § 4 für alle Angelegenheiten der Jugendhilfe zuständig ist. Der Leistungstyp (LT)  A.8 ist eine Leistung im Sinne des § 53 SGB XII in Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers.

 

Zu 2.)

Die Entscheidung zur Zuordnung in eine I-Gruppe bzw. eines Integrationshelfers liegt in der jeweils abgeschlossenen Leistungs- und Prüfungsvereinbarung und ist in der Bedarfs-prüfung begründet.

Kriterien für den I-Platz entsprechend dem LT A.9 sind im Landesrahmenvertrag M-V genau beziffert. Dieses Leistungsangebot richtet sich an Kinder vom dritten Lebensjahr bis zur Schulfähigkeit (Kita).

Der „Integrationshelfer“ ist ein Leistungsangebot für Schule und Hort, was in den aktuell abgeschlossenen Vereinbarungen nach § 75 SGB XII genau geregelt ist. Es wurde ein Leistungsangebot geschaffen, welches in der Umsetzung dem Artikel 24 (Bildung) der UN-Behindertenrechtskonvention folgt.

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

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Beschlüsse

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06.05.2014 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben