Stellungnahme - 2014/AN/5450-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

Der Antrag erscheint nach erfolgter Satzungsänderung folgerichtig.

Gegen den Antrag bestehen keine rechtlichen Bedenken.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.04.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben