Stellungnahme - 2013/AF/5181-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Wer ist für die regelmäßige technische Überprüfung des Liegeplatzes P 7 in welchen

    zeitlichen Abständen zuständig?

 

Gemäß Pachtvertrag zwischen der Hansestadt Rostock und der Hafen-Entwicklungs-

gesellschaft Rostock mbH ist unter Bezugnahme auf §8 (4) die HERO für die Verkehrssicherungspflicht am Pachtobjekt verantwortlich. Dies schließt die Kontrolle

des Bauwerkszustandes mit ein.

Einen vorgeschriebenen Prüfzyklus in Anlehnung an die RI-EBW-PRÜF (Richtlinie zur

einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen

der Bauwerksprüfungen) für Ingenieurbauwerke/Brückenbauwerke an öffentlichen

Straßen gibt es für Kaibauwerke nicht.

 

2. Wann und durch wen erfolgten in den letzten zwei Jahren diese Überprüfungen?

 

Im September 2012 wurde durch das Planungsbüro Inros Lackner AG eine Einschätzung

zum Zustand des Liegeplatzes 7 vorgenommen.

Dabei wurde unter Zugrundelegung der für die Ostsee geltenden Abrostungsraten eine

Lebensdauer der Kaianlage bis 2025 rechnerisch ermittelt mit der Empfehlung, diese durch

Kontrollmessungen der Restwanddicken zu überprüfen.

Im Auftrag der HERO sind die Bauwerksuntersuchungen durch das Taucherunternehmen Ihle/WASTRA-Plan in den Monaten September/Oktober 2013 durchgeführt worden.

Die Hansestadt Rostock hat dann diese Ergebnisse durch Einholung einer Zweitmeinung im November 2013 durch msk-Ingenieure überprüfen lassen.

 

 

 

 

 

 

3. Welche Ergebnisse hatten diese Überprüfungen?

 

Nach den vorgenommenen Untersuchungen konnte einheitlich festgestellt werden, dass die

Standsicherheit und Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt sind. Dabei ist ersichtlich, dass die Schädigungen an den Gründungselementen ein größeres Ausmaß erreicht haben,

als bei der ersten Nachrechnung angenommen.

Mit den aktuell ermittelten Werten der Wanddickenmessung ist für die Pfähle ein Stand-sicherheitsnachweis geführt worden.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit herzustellender Verankerung der Schwergewichts-

mauer die stark geschädigten Pfahlreihen II und III (Pfahlbock) entscheidend entlastet 

werden. Die Resttragfähigkeit der Pfahlreihe I (Kastenpfähle) ist  bei Ansatz einer Knicklänge    von 2,0 m noch ausreichend.

 

4. Gibt es regelmäßige Zusammenkünfte zwischen der Hansestadt Rostock und der HERO,

    wenn ja, in welchem Turnus?

 

Turnusmäßige Zusammenkünfte zwischen der Hansestadt Rostock und der HERO gibt

es nicht.

Im Rahmen der laufenden Arbeitsprozesse erfolgt aber ein regelmäßiger Austausch auf der

Arbeitsebene.

 

5. Wann hat die HERO auf den Schaden aufmerksam gemacht?

 

Am 18.09.2013 haben Vertreter der HERO erstmalig über den Bauwerkszustand berichtet.

 

6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um weiteren kurzfristigen Instandhaltungen

    an den Liegeplätzen für die Kreuzschifffahrt in Warnemünde vorzubeugen?

 

In Auswertung der besonderen Situation am Liegeplatz P 7, wonach sich die rechnerisch

getroffenen Annahmen, die durch technische Regelwerke gedeckt sind, durch in der Realität festgestellte deutlich höhere Abrostungsraten nicht bestätigt haben, wird ab sofort in Abstimmung zwischen der Hansestadt Rostock und der HERO ein jährliches Monitoring

an allen Kreuzschifffahrtsliegeplätzen durchgeführt.

 

 

 

Holger Matthäus

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Beschlüsse

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29.01.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben