Stellungnahme - 2013/AF/5181-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liegeplatz P 7 in Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.01.2014
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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29.01.2014
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Sachverhalt:
1. Wer ist für die regelmäßige technische Überprüfung des Liegeplatzes P 7 in welchen
zeitlichen Abständen zuständig?
Gemäß Pachtvertrag zwischen der Hansestadt Rostock und der Hafen-Entwicklungs-
gesellschaft Rostock mbH ist unter Bezugnahme auf §8 (4) die HERO für die Verkehrssicherungspflicht am Pachtobjekt verantwortlich. Dies schließt die Kontrolle
des Bauwerkszustandes mit ein.
Einen vorgeschriebenen Prüfzyklus in Anlehnung an die RI-EBW-PRÜF (Richtlinie zur
einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen
der Bauwerksprüfungen) für Ingenieurbauwerke/Brückenbauwerke an öffentlichen
Straßen gibt es für Kaibauwerke nicht.
2. Wann und durch wen erfolgten in den letzten zwei Jahren diese Überprüfungen?
Im September 2012 wurde durch das Planungsbüro Inros Lackner AG eine Einschätzung
zum Zustand des Liegeplatzes 7 vorgenommen.
Dabei wurde unter Zugrundelegung der für die Ostsee geltenden Abrostungsraten eine
Lebensdauer der Kaianlage bis 2025 rechnerisch ermittelt mit der Empfehlung, diese durch
Kontrollmessungen der Restwanddicken zu überprüfen.
Im Auftrag der HERO sind die Bauwerksuntersuchungen durch das Taucherunternehmen Ihle/WASTRA-Plan in den Monaten September/Oktober 2013 durchgeführt worden.
Die Hansestadt Rostock hat dann diese Ergebnisse durch Einholung einer Zweitmeinung im November 2013 durch msk-Ingenieure überprüfen lassen.
3. Welche Ergebnisse hatten diese Überprüfungen?
Nach den vorgenommenen Untersuchungen konnte einheitlich festgestellt werden, dass die
Standsicherheit und Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt sind. Dabei ist ersichtlich, dass die Schädigungen an den Gründungselementen ein größeres Ausmaß erreicht haben,
als bei der ersten Nachrechnung angenommen.
Mit den aktuell ermittelten Werten der Wanddickenmessung ist für die Pfähle ein Stand-sicherheitsnachweis geführt worden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit herzustellender Verankerung der Schwergewichts-
mauer die stark geschädigten Pfahlreihen II und III (Pfahlbock) entscheidend entlastet
werden. Die Resttragfähigkeit der Pfahlreihe I (Kastenpfähle) ist bei Ansatz einer Knicklänge von 2,0 m noch ausreichend.
4. Gibt es regelmäßige Zusammenkünfte zwischen der Hansestadt Rostock und der HERO,
wenn ja, in welchem Turnus?
Turnusmäßige Zusammenkünfte zwischen der Hansestadt Rostock und der HERO gibt
es nicht.
Im Rahmen der laufenden Arbeitsprozesse erfolgt aber ein regelmäßiger Austausch auf der
Arbeitsebene.
5. Wann hat die HERO auf den Schaden aufmerksam gemacht?
Am 18.09.2013 haben Vertreter der HERO erstmalig über den Bauwerkszustand berichtet.
6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um weiteren kurzfristigen Instandhaltungen
an den Liegeplätzen für die Kreuzschifffahrt in Warnemünde vorzubeugen?
In Auswertung der besonderen Situation am Liegeplatz P 7, wonach sich die rechnerisch
getroffenen Annahmen, die durch technische Regelwerke gedeckt sind, durch in der Realität festgestellte deutlich höhere Abrostungsraten nicht bestätigt haben, wird ab sofort in Abstimmung zwischen der Hansestadt Rostock und der HERO ein jährliches Monitoring
an allen Kreuzschifffahrtsliegeplätzen durchgeführt.
Holger Matthäus