Beschlussvorlage - 2014/BV/5224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. Februar 2014 zu bestellen. Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Ersten Stellvertreterin/des Ersten Stellvertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden.

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Beschlussvorschriften:

§§ 40 und 83 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2013/DV/4689 vom 19.06.2013

 

 

Sachverhalt:

 

Der Erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herr Senator Scholze wurde am 19. Juni 2013 durch Beschluss der Bürgerschaft abberufen.

 

Darüber hinaus endete das Wahlamt der Frau Senatorin Dr. Liane Melzer mit Ablauf des 31. August 2013. Damit sind 2 Senatorenposten unbesetzt.

 

Die Handlungsfähigkeit der Stadt ist zu gewährleisten. Für den Zeitraum vom 1. August 2013 bis zum 31. Januar 2014 wurde deshalb Senator Holger Matthäus zum Ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters von der Rechtsaufsichtsbehörde bestellt.

 

Eine Wahl des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung verbunden mit der Funktion des Ersten Stellvertreters erfolgte. Derzeit wird die Rechtsmäßigkeit der Wahl durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister dem Beschluss der Bürgerschaft vom 04. Dezember 2013 zur Wahl widersprochen.

 

Die Bestellung hat vorübergehenden Charakter und soll mit der Übertragung der Funktion der Ersten Stellvertreterin/ des Ersten Stellvertreters auf eine/ einen neue/n Senatorin/ Senator enden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Dauer der Bestellung ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Festlegung der Höhe erfolgt in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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29.01.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. Februar 2014 zu bestellen.
Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Ersten Stellvertreterin/des Ersten Stell­vertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5224:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. Februar 2014 zu bestellen.

Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Ersten Stellvertreterin/des Ersten Stell­vertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden, spätestens jedoch nach 3 Monaten.


Sollte im Fall der Besetzung der Funktion der/des Ersten Stellvertreterin/s die Funktion der/des Zweiten Stellvertreterin/s des Oberbürgermeisters noch nicht besetzt sein, wird die Rechts­aufsichtsbehörde gebeten, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters zu bestellen.

Die Bestellung soll mit der Übertragung dieser Funktion auf eine/n neue/n Senatorin/Senator enden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt