Antrag - 2013/AN/5183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung) um den Punkt (8) in § 21 Allgemeine Gestaltungsvorschriften zu ändern:

 

(8) Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind.“

Zur Umsetzung dieser Änderung wird die Friedhofsverwaltung aufgefordert, eine entsprechende Klausel in die Grabnutzungsurkunden aufzunehmen sowie ein Informationsschreiben an alle Rostocker Steinmetze zu schicken.

Die geänderte Satzung ist der Bürgerschaft für die Maisitzung vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

Die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) fordert Maßnahmen, um die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu verhindern. Diese Konvention wurde von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2002 ratifiziert.

 

Zu den Produkten, die oft unter Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt bzw. bearbeitet werden, zählen Natursteine zur Verwendung als Grabsteine und Grabeinfassungen.

Aufgrund der günstigen Preise ist die Nachfrage nach Natursteinen aus Indien enorm gestiegen. Dabei zahlen die Steinbrucharbeiter und ihre Familien vor Ort den wahren Preis. Schutzkleidung, Sicherheitsvorschriften oder Mindestlöhne gibt es in den oft illegal betriebenen Steinbrüchen nicht. Obwohl auch nach indischen Gesetzen verboten, arbeiten hier tausende Kinder unter Lebensgefahr. Rund 50 Prozent der auf deutschen Friedhöfen genutzten Steine stammen aus Indien. Tag für Tag schuften Kinder oft keine zwölf Jahre alt bei sengender Hitze und unsäglichem Lärm für einen Hungerlohn. Sie bearbeiten mit primitivsten Werkzeugen Steine, schleppen Felsbrocken oder Gesteinsreste.

Eine Alternative mit fair gehandelten Steinen auf dem deutschen Markt garantieren die Siegel XertifiX und WiN=WiN Fair Stone.

In einigen Kommunen in Baden-Würtenberg und im Saarland sind diese Änderungen der Friedhofssatzungen bereits vorgenommen worden. Die Bundesregierung hat zusätzlich in der Bundestagsdrucksache 16/14091 vom 28. September 2009 deutlich gemacht, dass Bundesrecht derartigen Landesregelungen nicht im Wege steht.

Juristisch existiert ein Präzedenzfall vom bayrischen Verwaltungsgericht vom 06.07.2012, das die Nürnbergische Friedhofssatzung mit ihrer Änderung auf das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit bestätigte.

 

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Beschlüsse

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23.01.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

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29.01.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung) um den Punkt (8) in § 21 Allgemeine Gestaltungsvorschriften zu ändern:

 

„(8) Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der
ILO-Konvention 182 hergestellt sind."


Zur Umsetzung dieser Änderung wird die Friedhofsverwaltung aufgefordert, eine entsprechende Klausel in die Grabnutzungsurkunden aufzunehmen sowie ein Informationsschreiben an alle Rostocker Steinmetze zu schicken.


Die geänderte Satzung ist der Bürgerschaft für die Maisitzung vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/5183:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, das Bestattungsgesetz so zu ändern, dass die Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung) in § 21 Allgemeine Gestaltungsvorschriften um einen Punkt (8) erweitert werden kann.

 

„(8) Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nach­weislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der
ILO-Konvention 182 hergestellt sind."


Nach Änderung der Satzung wird die Friedhofsverwaltung aufgefordert, eine entsprechende Klausel in die Grabnutzungsurkunden aufzunehmen sowie ein Informationsschreiben an alle Rostocker Steinmetze zu schicken.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt