Stellungnahme - 2013/AF/5117-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Welche Möglichkeiten zur Beantragung eines Parkausweises haben Nutzer/innen von Car-Sharing-Angeboten, die das Kraftfahrzeug über mehrere Tage hinweg nutzen und in Wohnortnähe parken möchten?

 

Car-Sharing-Fahrzeuge sind meistens als solche erkennbar gekennzeichnet. Bestünde die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, für den eigenen Wohnort einen Parkausweis bezogen auf die Fahrzeuge eines bestimmten Anbieters zu beantragen?

 

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls im Einvernehmen mit der Stadt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.

 

Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug); darauf ist der Antragsteller schriftlich hinzuweisen.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.01.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben