Beschlussvorlage - 2014/BV/5211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2014/15“.

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Beschlussvorschriften:

 

-          § 22 KV M-V

-          §107/108 SchulG M-V, § 107/108 i. d. Fassung v. 13.12.2012

-          VO SEP-VO M-V i. d. Fassung v. 11.12.2012

 

 

Sachverhalt:

Auf der Basis des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.12.2012, sowie der Verordnung über die Schulent­wick­lungs­planung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Oktober 2005, zuletzt geändert am 11.12.2012, hat die Bürgerschaft der Han­se­stadt Rostock mit ihren Beschlüssen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2013/14 vom 30. Januar 2013 (Beschluss-Nr. 2013/BV/4233) die Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen fortgeschrieben.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatte den fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden und der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock und alle ausgewiesenen Nachfolgebeschlüsse genehmigt.


In der Fassung der aktuellen 3. langfristigen Fortschreibung  der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne 2006/2007 der Hansestadt Rostock wurde unter Punkt 2 des Beschlusses der Auftrag ausgewiesen:

 

„Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis 2010/11 erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben“.

 

In der Schulentwicklungsplanungsverordnung vom 04. Oktober 2005 geändert durch Verordnung vom 31. Mai 2011 (Mitteilungsblatt BM M-V S. 286/GVOBl. M-V S. 834) wurde der Planungszeitraum der Schulentwicklungspläne der allgemein bildenden Schulen vom Beginn des Schuljahres 2006/07 bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 festgelegt. Mit der Verordnung zur Änderung der Schulentwicklungsplanungsverordnung zuletzt geändert am 11. Dezember 2012 wurde der geltende Planungszeitraum der allgemein bildenden Schulentwicklungspläne nochmals bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 verlängert.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sowie zur Umsetzung daraus abgeleiteter schulorganisatorischer Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2014/15 enthält alle die Aussagen, die sich einerseits aus der weiteren Entwicklung des Schüleraufkommens ableiten, die andererseits damit folgerichtig aus den bislang bereits in Kraft getretenen neuen schulgesetzlichen Regelungen entstehen und die in ihrem Aussageinhalt Novellierungen gegenüber den bereits gültigen Schulentwicklungsplänen der Hansestadt Rostock enthalten.

 

Der Beschlussinhalt unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                          keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              kein

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage/n:

Fortschreibung

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.01.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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29.01.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen