Beschlussvorlage - 2013/BV/4953
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung und Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.GE.93 Gewerbegebiet "Osthafen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.11.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Mitte; Ortsamt Ost; Brandschutz- und Rettungsamt; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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07.01.2014
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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17.12.2013
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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14.01.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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15.01.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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17.12.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.01.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan 13.GE.93 „Osthafen“ soll gemäß § 2 (1) BauGB in Teilflächen geändert werden. Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.GE.93 “Osthafen“
begrenzt im Norden und Osten: durch den Dierkower Damm
im Süden: durch die L22 (Rövershäger Chaussee)
im Westen: durch den Uferbereich der Unterwarnow und Fläche
der alten Deponie Dierkow
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 13.GE.93 für das Gewerbegebiet “Osthafen“ ist seit dem 30.11.2000 rechtskräftig.
Die planerische Zielsetzung lautet: Entwicklung eines hochwertigen Gewerbegebietes und eines erlebbaren Grünraumes entlang der Warnow und Verbindung zu den Zingelwiesen.
Die Aufwertung des Gebietes soll eine notwendige Wechselwirkung zwischen der Ansiedlung attraktiven, in Bezug auf die städtebaulichen Rahmenbedingungen anspruchsvollen Gewerbes einerseits und einem guten Erscheinungsbild (Image) des Gebietes andererseits in Gang setzen.
Neben diesen grundsätzlich beizubehaltenden Zielen der Ursprungsplanung hat sich ein spezieller Bedarf eingestellt, die Feuerwache Ost der Hansestadt Rostock neu zu errichten um den Anforderungen des Brand- und Rettungsschutzes mit entsprechenden zeitgemäßen Möglichkeiten gerecht zu werden.
Der vorgesehene Standort weist hierfür eine besondere Eignung für diesen Zweck auf.
Der Grundzug der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung der Möglichkeiten zur Errichtung der Feuer- und Rettungswache Ost als wichtigen Bestandteil der städtischen Infrastruktur.
Der Bereich der 1. Änderung befindet sich innerhalb des nördlichen Randbereichs des Bebauungsplans Nr. 13.GE.93 in der Nähe des Kreuzungsbereichs des Dierkower Damms und der Hinrichsdorfer Straße. Es werden bisherige festgesetzte Straßenverkehrsflächen, private Grünflächen, ein bisheriges Sondergebiet –Freizeit- und eine gewerbliche Baufläche von der 1. Änderung berührt. Diese Flächen werden neu geordnet und eine Fläche für Gemeinbedarf, Nutzungszweck Feuerwache festgesetzt. Das Sondergebiet „Freizeit“ entfällt. Mit der Errichtung der Feuerwache soll ein qualitativ hochwertiger städtebaulicher Auftakt für das Gewerbegebiet entstehen.
Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist hierfür nicht erforderlich.
Die Öffentlichkeit wurde bereits im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Die gesamte Änderungsfläche befindet sich im Eigentum der Hansestadt Rostock.
Die Gesamtfläche des Änderungsbereichs beträgt ca. 24,4 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: städtebauliche Planung
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2013 | 56255020/Planungslst.zur Ausweisung von Gewerbeflächen |
| 5.849,27 € |
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| 76255020/Planungslstzur Ausweisung von. Gewerbeflächen |
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|
| 5.849,27 € |
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Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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698,3 kB
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