Informationsvorlage - 2013/IV/5174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 78a ff. SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

 

2014 erhält die Hansestadt Rostock für die allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Landesmittel in Höhe von 14.963.477,30 EUR zur Weiterleitung an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen. Das sind 824.337,26 EUR mehr als für das Jahr 2013.

 

Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft vom 06.12.2006 (Nr. 1117/06-BV) wurde die Verwaltung beauftragt, den Anteil des Landes an der Kindertagesbetreuung ab 2007 zu gleichen Teilen, gemessen an den durchschnittlichen Entgelten für die einzelnen Platzarten in den Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege, aufzuteilen. Die durch-schnittlichen Platzkosten liegen derzeit:

 

  • für einen Krippenplatz bei                                           734,62 EUR
  • für einen Kindergartenplatz bei                                          392,02 EUR
  • für einen Hortplatz bei                                                        222,18 EUR
  • für einen Platz in Kindertagespflege bei              548,00 EUR.

 

Aufgrund der zu erwartenden steigenden Betreuungszahlen in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege (voraussichtlich durchschnittlich betreute Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hansestadt Rostock 2013: 12.654 Kinder, erwartete Betreuungszahlen 2014: 13.152 Kinder) und den derzeit geltenden durchschnittlichen Entgelten pro Platz, kann die Beteiligung des Landes an den Entgelten pro Platz 2014 mit 25,55 % festgesetzt werden. Damit liegt der Anteil des Landes

 

  • für einen Krippenplatz bei                                           187,70 EUR              (Anteil 2013 186,89 EUR)
  • für einen Kindergartenplatz bei                                       100,16 EUR              (Anteil 2013   99,79 EUR)
  • für einen Hortplatz bei                                                          56,77 EUR              (Anteil 2013   56,16 EUR)

 

 

 

  • für einen Platz in Kindertagespflege

                                          bis 50 Std. bei                        140,01 EUR   (Anteil 2013  142,04 EUR)

                                          bis 40 Std. bei                        117,02 EUR   (Anteil 2013  118,71 EUR).

 

In den beigefügten Anlagen sind die Berechnungen dargestellt.

 

Die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen wurden/werden  im Dezember 2013 über die Veränderung des Landesanteils an den Entgelten pro Platz und der damit einhergehenden Änderung der Elternbeiträge informiert.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2014 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben