Informationsvorlage - 2013/IV/5174
Grunddaten
- Betreff:
-
Höhe der Landesmittel für die Kindertagesbetreuung 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.12.2013
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.01.2014
|
Beschlussvorschriften: § 78a ff. SGB VIII
Sachverhalt:
2014 erhält die Hansestadt Rostock für die allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Landesmittel in Höhe von 14.963.477,30 EUR zur Weiterleitung an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen. Das sind 824.337,26 EUR mehr als für das Jahr 2013.
Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft vom 06.12.2006 (Nr. 1117/06-BV) wurde die Verwaltung beauftragt, den Anteil des Landes an der Kindertagesbetreuung ab 2007 zu gleichen Teilen, gemessen an den durchschnittlichen Entgelten für die einzelnen Platzarten in den Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege, aufzuteilen. Die durch-schnittlichen Platzkosten liegen derzeit:
- für einen Krippenplatz bei 734,62 EUR
- für einen Kindergartenplatz bei 392,02 EUR
- für einen Hortplatz bei 222,18 EUR
- für einen Platz in Kindertagespflege bei 548,00 EUR.
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Betreuungszahlen in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege (voraussichtlich durchschnittlich betreute Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hansestadt Rostock 2013: 12.654 Kinder, erwartete Betreuungszahlen 2014: 13.152 Kinder) und den derzeit geltenden durchschnittlichen Entgelten pro Platz, kann die Beteiligung des Landes an den Entgelten pro Platz 2014 mit 25,55 % festgesetzt werden. Damit liegt der Anteil des Landes
- für einen Krippenplatz bei 187,70 EUR (Anteil 2013 186,89 EUR)
- für einen Kindergartenplatz bei 100,16 EUR (Anteil 2013 99,79 EUR)
- für einen Hortplatz bei 56,77 EUR (Anteil 2013 56,16 EUR)
- für einen Platz in Kindertagespflege
bis 50 Std. bei 140,01 EUR (Anteil 2013 142,04 EUR)
bis 40 Std. bei 117,02 EUR (Anteil 2013 118,71 EUR).
In den beigefügten Anlagen sind die Berechnungen dargestellt.
Die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen wurden/werden im Dezember 2013 über die Veränderung des Landesanteils an den Entgelten pro Platz und der damit einhergehenden Änderung der Elternbeiträge informiert.
In Vertretung
Holger Matthäus
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
36,5 kB
|