Beschlussvorlage - 2013/BV/5082
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Klinikum Südstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.11.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Klinikausschuss
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Vorberatung
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05.12.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.01.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.01.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
-
Sachverhalt:
Zur Umsetzung geplanter Investitionen soll eine vorzeitige Kreditgenehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde beantragt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Wirtschaftsplan des Klinikums vor Beschlussfassung des Gesamthaushaltes 2014 der Hansestadt Rostock durch die Bürgerschaft beschlossen wird.
Für das Jahr 2014 ist die Umsetzung des Bauvorhabens „Errichtung eines Parkhauses“ auf dem Gelände des Klinikum Südstadt Rostock geplant. Die Parksituation für Besucher, Patienten und Mitarbeiter des Klinikums ist angespannt und die Schaffung zusätzlicher Parkplätze durch die Errichtung eines Parkhauses macht sich insbesondere auch im Zusammenhang mit den geplanten steigenden Fallzahlen nach Fertigstellung der Erweiterungsbauten IMC/ITS und OP-Erweiterung in 2014 zeitnah erforderlich. Die Parkplatzanzahl kann durch das Vorhaben von 415 auf 690 erhöht werden. Die Umsetzung des Bauvorhabens ist nunmehr für einen Bauzeitraum von ca. 7 Monaten – von April bis Oktober 2014 – geplant. Die Investitionskosten betragen TEUR 4.000 und werden kreditfinanziert. Tilgung des Kredits, Zinszahlungen sowie laufende Kosten der Parkraumbewirtschaftung werden in den Folgejahren aus den Einnahmen aus Parkgebühren realisierbar sein. Die Genehmigung des Wirtschaftsplanes sowie der Investitionskredite sind notwendig, um das Investitionsvorhaben zeitnah umsetzen zu können.
Dem Vorbericht zum Wirtschaftsplan ist zu entnehmen, dass neben dem Parkhaus die Baumaßnahmen „OP-Erweiterung als Modulbau einschließlich Umbau der Wechselzone“ und „Aufstockung des Bauteils ‚B Neubau’ zur Errichtung einer ITS- und IMC-Einheit“ fortgeführt und fertiggestellt werden sollen. Außerdem wird derzeit mit der Landesregierung über die Errichtung eines Eltern-Kind-Zentrums verhandelt. Die Finanzierung soll über Einzelfördermittel des Landes sichergestellt werden. Durch o.g. Baumaßnahmen wird die Kapazität des Krankenhauses gesteigert.
In vorliegendem Wirtschaftsplan wird für 2014 mit einem Jahresgewinn von 2,2 Mio. Euro geplant. Davon wird eine Million an den Haushalt der Hansestadt abgeführt. Hier kommt es zu Abweichungen gegenüber dem am 19.06.2013 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept. Die Leitung des Eigenbetriebs hat belastbare Aussagen über wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen, die sich durch die Maßnahme 2013/2.05 des Haushaltssicherungskonzeptes ergeben können, getroffen:
Unter Wahrung des Versorgungsauftrages des Krankenhauses werden mögliche Einsparpotentiale im Eigenbetrieb laufend untersucht und sind im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Die Erfolgsplanung wird insbesondere durch die Vergütungsregelungen nach Krankenhausentgeltgesetz und dem Landesbasisfallwert beeinflusst. Wichtige Einflussfaktoren sind daneben auch steigende Abschreibungen und Zinsaufwendungen für kreditfinanzierte Investitionen, die nicht gefördert wurden.
Finanziell ist der Eigenbetrieb mittelfristig mit einem negativen Finanzmittelbestand konfrontiert. Kassenkredite werden zur Deckung laufender Kosten und zur Finanzierung von Ausschüttungen benötigt. Finanzielle Reserven sind nicht vorhanden. Aus diesen Gründen können die im Haushaltssicherungskonzept geplanten Ausschüttungen nicht eingehalten werden.
Derzeit wird das Haushaltssicherungskonzept für den Konsolidierungszeitraum 2014-2023 fortgeschrieben. Es wird der Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan 2014 im März 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 12 für Ergebnishaushalt/ 45 für Finanzhaushalt
Produkt: 62303/25101 Bezeichnung: Eigenbetrieb Krankenhaus/
Kulturhistorisches Museum
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2014 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.200.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 1.000.000 |
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2015 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 1.500.000 |
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2016 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.000.000 |
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2017 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.000.000 |
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Die Einzahlungen im Finanzhaushalt sind die Gewinnabführungen aus dem
Jahresergebnisses des Vorjahres und werden aufgrund der gemeinnützigen Verwendung im
Produkt Kulturhistorisches Museum eingeplant.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Maß.-Nr. | Maßnahme | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
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TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
2013/2.05 (Ergebnishaushalt) |
| -1.300 | -1.500 | -1.500 | -1.500 |
2013/2.05 (Finanzhaushalt) | Abführung des Eigenbetriebs (TH 12) | -2.000 | -2.000 | -2.000 | -2.000 |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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239,1 kB
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