Stellungnahme - 2013/AN/4945-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gegenwärtig läuft ein Änderungsverfahren zum  Bebauungsplan Gewerbegebiet „Osthafen“, in dessen Geltungsbereich der Standort der kombinierten Feuer- und Rettungswache 10 liegen soll. Die Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes mit der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr und der immissionsschutzrechtlichen Zusammenlegung von Lärmschutzkontingente  der städtischen Flächen zugunsten des Feuerwehrstandortes soll in der Bürgerschaftssitzung im Jan. 2014 beschlossen werden.

 

Die oben genannten Arbeitsschritte sind notwendig, um den zwischenzeitlich ausgesetzten Architektenwettbewerb wieder fortzuführen und einen konkreten zeitlichen Rahmen für die Umsetzung des Vorhabens aufzustellen.

 

Angesichts der vorstehenden Umstände ist es der Verwaltung nicht möglich, bis zur Januarsitzung der Bürgerschaft alle in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Fragen zu beantworten. Es wird zugesichert, dass die Fragestellungen in der Märzsitzung der Bürgerschaft umfassend beantwortet werden.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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06.11.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben