Stellungnahme - 2013/AN/4966-02 (SN)

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Beratungsfolge

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zu 1.

Den MitarbeiterInnen des Pflegestützpunktes wird die Teilnahme am Zertifikatsstudium Care- und Casemanagement als berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeit an der Hochschule Neubrandenburg ermöglicht. Die Anmeldung an der Hochschule Neubrandenburg ist auf Grund der Anmeldefrist bereits am 18. Oktober 2013 erfolgt. Die entsprechende Antragstellung an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V zur Finanzierung dieser Weiterbildung aus den Ergänzung der Finanzzuweisung nach dem § 1 Abs. 6 S.4 SozhfinanzG M-V erfolgte am 30.Oktober 2013.

 

zu 2.

a)

Im Amt für Jugend und Soziales sind bereits Anfang August 2013 in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. sowie in weiteren Beratungen unter Einbeziehung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, dort dem Institut für Sozialpsychiatrie M-V e.V. als langjährigem wissenschaftlichen Begleiter in vielen Projekten der HRO, konkrete Überlegungen für ein Modellprojekt im ambulanten Bereich erfolgt. Es bestehen insbesondere konzeptionelle Überlegungen zur Implementierung eines Quartiersmanagements unter Nutzung der Synergien aus dem Modellprojekt "Psychiatrie am Fall" sowie der Tätigkeiten des Pflegestützpunktes. Die entsprechende Antragstellung an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V zur Finanzierung dieses Vorhabens aus der Ergänzung der Finanzzuweisung nach dem § 1 Abs. 6 S.4 SozhfinanzG M-V erfolgte am 30.Oktober 2013. Unter dem 1. November 2013 erfolgte eine positive Rückmeldung seitens des MAGS M-V zur grundsätzlichen Förderähigkeit des Vorhabens.

 

Nunmehr werden zur Vorbereitung der Umsetzung im Zeitraum November 2013 bis Dezember 2013 folgende Schritte umgesetzt:

 

 

 


1.

Aufbereitung und Analyse bestehender Daten zur Angebotsanalyse speziell gerontopsychiatrischer Leistungen in der Hansestadt Rostock (Schwerpunkt: stationäre Angebotsstrukturen zu gerontopsychiatrischen Erkrankungen, Kooperationen und Schnittstellen in der Hilfe),

 

2.

Aufbereitung und Analyse bestehender  demographischer und sozialstruktureller Daten für die verschiedenen Stadtteile in HRO (Altersstruktur, Geschlecht, Einkommen, Familienstand, Pflegestufen etc.),

 

3.

Entwicklung eines Leitfadens zur Erhebung empirischer Merkmale des Sozialraums  in der Südstadt und ggf. eines weiteren Sozialraumes („Lütten Klein“),

 

4.

Detaillierte Beschreibung eines Quartiersmanagementansatzes in der Hansestadt Rostock mit Blick auf konkrete Handlungsfelder und Umsetzungsbedingungen,

 

5.

Verzahnung des geplanten Quartiersmanagementansatzes  mit anderen Angeboten im ausgewählten Sozialraum (Pflegestützpunkt, Leistungserbringer, Klinik, niedrigschwellige Angebote).

 

b)

Ausdrücklich wird seitens des Amtes für Jugend und Soziales auf die Rahmenbedingungen zum Ausreichen der zusätzlichen Mittel hingewiesen. Insbesondere müssen die Mittel im Jahr 2013 kassenwirksam werden. Darüber hinaus darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Mit Blick auf den erst am 19. Juni 2013 im Landtag erfolgten Beschluss zum 3. Gesetz zur Änderung des SozhfinanzG M–V sowie der Zeit, welche als Vorlauf für die konzeptionellen Überlegungen gebraucht wurde und der Antragsfrist zum

31. Oktober 2013 kann eine Förderung durch das Land somit erst ab dem 1. November 2013 erfolgen, sofern das MAGS M-V den Antrag überhaupt abschließend positiv bescheidet.

 

Weiterhin sei erwähnt, dass das Land die in Rede stehenden zusätzlichen Mittel nur für das Jahr 2013 zur Verfügung stellt und eine Übertragung der nicht verbrauchten Mittel in das Jahr 2014 nicht möglich ist. Es ist bei positiver Bescheidung durch das Land im Ergebnis also nur eine Förderung für den Zeitraum ab November 2013 bis Dezember 2013 möglich. Es besteht insoweit für die Hansestadt Rostock ein monetäres Risiko, als das das begonnene Projekt anschließend durch die Hansestadt Rostock zu finanzieren ist, da weiterhin die finale Information aussteht, ob bzw. dass das Sozialhilfefinanzierungsgesetz 2014 einen vergleichbaren zusätzlichen Betrag wie in 2013 zur Weiterführung des in Rede stehenden Projektes zur Verfügung stellt.

 

in Vertretung

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Beschlüsse

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06.11.2013 - Bürgerschaft